Umweltbundesamt macht Ausnahme: Heizpilze wegen Corona vertretbar

Eigentlich gelten sie als CO2-Schleudern. Aber wegen der Corona-Pandemie und der desolaten Lage der Gastronomie ist das Umweltbundesamt gnädig.

Heizstrahler steht im Außenbereich eines Restaurants.

Hier im Bild ein Gas-Heizstrahler. Mit Öko-Strom betriebene sind natürlich besser Foto: dpa

BERLIN dpa | Der Präsident des Umweltbundesamts, Dirk Messner, hat keine Einwände gegen einen vorübergehenden Betrieb elektrischer Heizstrahler in der Gastronomie. „Für eine Übergangszeit – etwa bis es einen Corona-Impfstoff für die breite Bevölkerung gibt – ist der Einsatz von Heizpilzen vertretbar“, sagte Messner den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

„Wir müssen abwägen: Gehen wir in die Lokale und vergrößern das Risiko einer Ansteckung? Oder bleiben wir länger draußen, als wir das normalerweise könnten, und nehmen die elektrischen Heizstrahler?“

Grundsätzlich sehe das Umweltbundesamt solche Heizpilze allerdings kritisch, betonte Messner. „Ein handelsüblicher Heizpilz verursacht in acht Stunden Betrieb dieselbe Menge CO2 wie ein Benzinauto auf einer Strecke von 145 Kilometern. Daher sollten wir uns grundsätzlich aus dieser Technologie verabschieden.“

Gastronomen blicken in der Corona-Krise mit Sorge auf die kalte Jahreszeit. Viele hoffen, Außenbereiche mit Heizpilzen länger offen halten zu können. Die Heizstrahler gelten allerdings als Klimasünder, die zu viel Energie verbrauchen und CO2-Emissionen verursachen. Viele Kommunen, die in der Regel für das Thema zuständig sind, hatten die Geräte daher ganz oder teilweise verboten.

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