Deutsch-kurdische Sängerin Hozan Cane: Nicht gefangen, nicht frei

Überraschend wurde Hozan Cane aus türkischer U-Haft entlassen. Jetzt sitzt die Deutsche zusammen mit ihrer Tochter in Istanbul fest.

Potraitfoto von Hazan Cane

Die Sängerin Hozan Cane darf die Türkei weiterhin nicht verlassen Foto: Management/dpa

ISTANBUL taz | Die deutsche Sängerin Hozan Cane ist in der Nacht auf Donnerstag nach mehr als zwei Jahren in U-Haft aus einem Gefängnis in Istanbul entlassen worden. Die Sängerin, die einen kurdischen Hintergrund hat, aber ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, war im Präsidentschaftswahlkampf 2018 verhaftet worden, in dem sie den Kandidaten der kurdisch-linken HDP, Selahattin Demirtaş, unterstützt hatte.

Hozan Cane – dies ist ihr Künstlername – darf die Türkei jedoch nicht verlassen; das Verfahren gegen sie läuft weiter, wie ihre Anwältin Newroz Akalan erklärte. Auch Hozan Canes Tochter Gönül Örs wird derzeit in der Türkei angeklagt. Auch sie ist nach längerem Hausarrest wieder auf freiem Fuß, darf die Türkei aber ebenfalls nicht verlassen, wie erst am Donnerstagmorgen bei einer Gerichtsverhandlung in Istanbul erneut entschieden wurde.

Sowohl Mutter als auch Tochter haben sich in der Vergangenheit für die demokratischen Rechte der Kurden in der Türkei engagiert. Hozan Cane trat im Präsidentschaftswahlkampf im Juni 2018 im Westen der Türkei in Edirne für Demirtaş auf und wurde anschließend festgenommen.

Der Vorwurf lautete Mitgliedschaft in der Terror-Organisation PKK. Sie wurde in einem ersten Verfahren zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, ging aber in Berufung. Das Berufungsgericht hob dieses Urteil auf, weil die vorgebrachten angeblichen Beweise die höheren Richter nicht überzeugten. Im August dieses Jahres wurde der Prozess deshalb neu aufgerollt. Nachdem auch das neue Gericht zunächst eine Haftentlassung verweigerte, wurde Hozan Cane in der vergangenen Nacht überraschend freigelassen.

Vorwurf der PKK-Propaganda

Örs, die in die Türkei gekommen war, um ihre Mutter zu unterstützen, dann ebenfalls festgenommen und kurz darauf unter Auflagen wieder freigelassen wurde, wird vorgeworfen, sie hätte 2012 bei einer illegalen Demonstration in Köln Propaganda für die Terrororganisation PKK gemacht.

Örs hatte damals an einer Aktion auf einem touristischen Rheindampfer teilgenommen, wo mit Transparenten und Sprechchören für die Rechte der Kurden geworben worden war. Die deutsche Polizei stellte das Verfahren damals ein, doch ein Verbindungsmann des BKA zur türkischen Polizei gab die Unterlagen an die türkischen Kollegen weiter. Das ist nun die Grundlage für die Anklage gegen Örs.

Mutter und Tochter sind nun beide in Istanbul, dürfen aber das Land nicht verlassen. Ein Urteil im Fall Örs wird im Januar 2021 erwartet. Die Bundesregierung hat in beiden Fällen gegen die Festnahmen protestiert und beobachtet die Verfahren. Der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Frank Schwabe aus Köln, war bei den Prozessen jeweils vor Ort und bekräftigte am Donnerstag seine Forderung, beide Frauen so schnell wie möglich nach Deutschland ausreisen zu lassen.

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