Prozess um Mord an Walter Lübcke: Mitbeschuldigter kommt frei

Markus H. soll den Hauptangeklagten Stephan E. zum Mord an Walter Lübcke angestachelt haben. Die Richter halten aber die Hinweise für nicht ausreichend.

Thomas Sagebiel spricht

Der vorsitzende Richter Thomas Sagebiel am 13. Verhandlungstag Foto: Alex Grimm/dpa

FRANKFURT/MAIN taz | Es zeichnete sich ab. Am Donnerstag hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Mitangeklagten im Lübcke-Prozess, Markus H., aus der Untersuchungshaft entlassen. Er sei nicht mehr dringend verdächtig, sich der Behilfe zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten vom 2. Juni 2019 strafbar gemacht zu haben, begründete der Strafsenat die Entscheidung. Es bestehe „keine hohe Wahrscheinlichkeit mehr“ für eine entsprechende Verurteilung.

Angeklagt ist Markus H., ein 44-jähriger Neonazi aus Kassel, in dem seit Juni laufenden Prozess genau dafür: psychische Beihilfe zum Mord an Walter Lübcke. Er soll den Hauptbeschuldigten Stephan E. in seinem Tatplan bestärkt haben, indem er den vielfach vorbestraften Rechtsextremisten zu Schießtrainings und AfD-Aufmärschen mitnahm. Beide löschten nach dem Mord an Lübcke ihre Chats. Stephan E. warf H. zuletzt vor, auch mit am Tatort gewesen zu sein, als er Lübcke vor dessen Haus erschoss. Mutmaßliches Motiv war eine öffentliche Aussage Lübckes, in der dieser die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte und Flüchtlingsgegner nahelegte, das Land zu verlassen.

Das Gericht hatte zuletzt aber bereits Zweifel an der Beweislage gegen Markus H. durchscheinen lassen – und unterstreicht diese nun mit der Haftentlassung. Dass Markus H. eine Tötung von Lübcke zumindest für möglich gehalten habe, sei nicht mehr in hohem Maße wahrscheinlich, verkündete das Gericht.

Für den Prozess ist die Haftentlassung eine entscheidende Weichenstellung – denn dass Markus H. dennoch wegen Beihilfe oder gar Mittäterschaft verurteilt wird, ist nun sehr unwahrscheinlich. Und das Gericht sendete mit der Entscheidung auch ein deutliches Signal, wie es die jüngsten Aussagen von Stephan E. wertet: als wenig überzeugend. Diese seien „unplausibel“ und „widersprüchlich“, erklärten die RichterInnen.

Beweislage von Beginn an dünn

Markus H. selbst schwieg bisher im Prozess. Mit betonter Lässigkeit verfolgt er den Prozess, als wähne er sich auf der sicheren Seite. Vertreten lässt er sich von zwei rechten Szeneanwälten, Nicole Schneiders und Björn Clemens, die von Beginn an einen Freispruch forderten.

Tatsächlich war die Beweislage gegen Markus H. schon bei der Anklage dünn. Anders als von Stephan E. gibt es von ihm keine DNA-Spuren am Tatort oder an der Tatwaffe. Auch entsprechende Zeugenaussagen fehlen. Sein Handy war zur Tatzeit in einem weit vom Tatort entfernten Funkmast eingeloggt.

Die Vorwürfe gegen ihn kommen damit hauptsächlich von Stephan E. selbst. Dieser sagte im Prozess, sein früherer Kameradschaftskumpan und späterer Arbeitskollege habe ihn manipuliert, radikalisiert und aufgehetzt. Wiederholt habe H. von einem drohenden Bürgerkrieg gesprochen. Einmal habe er eine Zielscheibe mit dem Gesicht von Angela Merkel präsentiert. „Lübcke ist der Nächste“, habe H. gesagt. An Lübcke könne man rankommen, habe H. gesagt.

Als Stephan E. im Prozess aber gefragt wurde, wie sich Markus H. am Tatort bewegt habe, wurde die Aussage widersprüchlicher. Der Mitbeschuldigte müsste demnach ein Beet übersprungen und durch den Schein eines Baustrahlers gelaufen sein – im Blickfeld Lübckes. Widersprüchlich äußerte sich Stephan E. auch auf Nachfragen, wie genau denn der verabredete Plan für das Vorgehen vor dem Haus von Walter Lübcke aussah.

Belastungszeugin relativierte Aussagen

Und auch eine Belastungszeugin gegen Markus H. relativierte bei ihrem Zeugenauftritt vor zwei Wochen im Prozess ihre Aussage. Sie ist seine frühere Freundin, mit der H. eine kleine Tochter hat. Vor Ermittlern hatte sie den 44-Jährigen noch stark belastet. Dieser sei der „Denker“ gewesen, Stephan E. der „Macher“. Lübcke müsse „erhängt“ werden, habe Markus H. einmal gesagt. Und: Falls er wegen einer schweren Krankheit einst sterben müsste, würde er einen Sprengstoffgürtel basteln und „so viele Kanaken wie möglich mit in den Tod nehmen“.

Bei ihrer Aussage vor Gericht äußerte sich die Ex-Partnerin jedoch nicht mehr so deutlich. Konkrete Pläne von Markus H., Lübcke etwas anzutun, konnte sie nicht nennen. Und das „Denker“ habe sie auf das ständige Grübeln von Markus H. bezogen, sagte sie nun. Stephan E. dagegen habe als „Macher“ geheiratet, ein Haus bezogen, zwei Kinder groß gezogen. Die Aussage bekam damit eine ganz andere Bedeutung.

Die Verteidiger von Markus H. halten die Frau ohnehin für befangen, weil sie sich in einem Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Freund befindet. Vor Gericht versuchten sie weiter, ihre Glaubwürdigkeit zu erschüttern. So befragten die Anwälte sie zu ihren Tattoos. „Meine Ehre ist Treue“, lautet eines, der Leitspruch der Waffen-SS. Das habe sie sich als Teenager stechen lasse, bezogen auf ihre damaligen Hunde, behauptete die Frau. Ein früheres Hakenkreuz-Tattoo stritt sie erst ab, um es nach Vorlage eines Fotos doch einzuräumen. Richter Sagebiel reagierte erbost: Er frage, was sie heute noch alles falsch ausgesagt habe.

Nach der Aussage der Zeugin hatten die Verteidiger von Markus H. verlangt, seinen Haftbefehl aufzuheben. Richter Sagebiel forderte darauf die Prozessbeteiligten auf, sich bis zum vergangenen Montag zur Haftfrage zu positionieren. Nun entschieden die Richter, die seit Ende Juni 2019 währende U-Haft aufzuheben – und zogen eine Zwischenbilanz zum Prozess.

„Erhebliche Zweifel an der Richtigkeit“ der Aussagen

Der Senat habe „erhebliche Zweifel an der Richtigkeit“ der Angaben von Stephan E., erklärten die RichterInnen. Die Behauptung einer Mittäterschaft von Markus E. sei „nicht glaubhaft“. Der Senat verwies auf die inzwischen drei Geständnisversionen des 47-Jährigen, die „jeweils völlig unterschiedlich“ seien.

Auch der letzten Einlassung im Prozess, als Stephan E. behauptete, nun die volle Wahrheit zu sagen, fehle es an „Aussagekonstanz“. So habe sich dieser zum angeblich gemeinsamen Tatplan mit Markus H. „wechselhaft“, „widersprüchlich“ und „detailarm“ eingelassen. Bei Nachfragen sei er nicht in der Lage gewesen, seine Schilderungen mit weiteren Details „stimmig zu erweitern“. Etwa wie es zur Entscheidung gekommen sein soll, dass er und nicht Markus H. auf Lübcke schießen werde.

Auffällig sei auch, wie kontrolliert Stephan E. geantwortet habe, so das Gericht. Es sei der Eindruck entstanden, E. habe nur solche Antworten geben wollen, die ihm günstig erschienen. Darüber hinaus sei seine Einlassung „in mehreren Punkten unplausibel und stehe nicht mit der bisherigen Beweislage in Einklang“.

Auch bei der Ex-Partnerin von Markus H. sind die RichterInnen skeptisch. Es gebe „erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben im Ermittlungsverfahren“. Die anderen Erkenntnisse der Beweisaufnahme ließen ebenfalls nicht den Schluss zu, dass Markus H. die Tat für möglich gehalten habe, so die RichterInnen.

Markus H. durfte damit als vorerst freier Mann aus dem Prozess gehen. An der Hauptverhandlung muss er dennoch weiter teilnehmen, er bleibt weiter Angeklagter. Zudem gibt es gegen ihn noch Vorwürfe, er habe gegen das Waffengesetz verstoßen. Seine Verteidiger kommentierten die Haftentlassung erfreut: Sie sähen sich „vollauf bestätigt“ und strebten weiterhin einen Freispruch an.

Die Familie von Walter Lübcke reagierte dagegen bestürzt auf die Haftentlassung. „Für die Familie ist die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts kaum zu ertragen“, erklärte ihr Sprecher Dirk Metz. „Sie ist fest davon überzeugt, dass die Tat von beiden Angeklagten gemeinschaftlich geplant und gemeinschaftlich verübt worden ist. So wie es der Angeklagte Stephan E. im Gerichtssaal gesagt hat.“ Es sei „sehr bitter“, dass das von dessen Verteidigern herbeigeführte „Geständnis-Wirrwarr“ zu dieser Entscheidung beigetragen habe. „Sie widerspricht der Überzeugung der Familie diametral.“

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