Corona-Entwicklung in Deutschland: Gericht kippt Berliner Sperrstunde

Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag zur Sperrstunde stattgegeben. NRW hält an seinen strengen Kontaktregelungen fest. Coronameldungen im Überblick.

Geschlossene Bar in Friedrichshain

Verlassener Kneipenkiez im Berliner Stadtteil Friedrichshain Foto: dpa

BERLIN dpa/afp/taz | Das Berliner Verwaltungsgericht hat die wegen der Coronapandemie vom Senat beschlossene Sperrstunde in der Hauptstadt gekippt. Das sagte ein Gerichtssprecher am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Mehrere Gastronomen hatten Eilanträge gegen die Verordnung eingereicht.

Insgesamt hatten sich nach Angaben von Rechtsanwalt Niko Härting rund ein Dutzend Berliner Bars und Clubs gegen die Sperrstunde gewandt. Sie kritisierten die Sperrstunde als unverhältnismäßig.

Aus ihrer Sicht gibt es keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststätten um 23 Uhr. Mit einer Sperrstunde für die Gastronomie werde erreicht, dass sich junge Menschen dann an anderen Orten träfen, für die keine Hygienekonzepte gelten, so die Argumentation.

Der Senat hatte am Dienstag vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Infektionszahlen beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte künftig zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen sein müssen. Die neue Regelung war ab vergangenem Wochenende in Kraft getreten.

Hamburg führt Sperrstunde ein

Der Senat in Hamburg verschärft hingegen die geltenden Corona-Vorgaben. Der Betrieb von Gaststätten ist ab Sonnabend für den Publikumsverkehr von 23 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages untersagt, wie der Senat am Freitag mitteilte. In diesem Zeitraum gilt zugleich ein Verbot, Alkohol zu verkaufen.

Private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sind nur noch mit bis zu 25 Menschen zulässig. In der eigenen Wohnung dürfen noch höchstens 15 Feiernde sein. Zusätzlich werde empfohlen, körperliche Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und geeignete Hygienemaßnahmen einzuhalten, hieß es weiter.

Darüber hinaus wird nach den Herbstferien in den Berufsbildenden Schulen sowie in den Oberstufen der allgemeinbildenden Schulen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Unterricht ausgeweitet.

NRW: Nur maximal zehn Personen im öffentlichen Raum

Nordrhein-Westfalen will an seinen strengen Kontakt-Beschränkungen festhalten. Abweichend von gemäßigteren Empfehlungen der jüngsten Bund-Länder-Konferenz sollen sich in NRW weiterhin nur maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen dürfen – unabhängig von der Infektionslage. Das berichtete NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Freitag in einer Video-Schalte mit Oberbürgermeistern und Landräten.

Die Bund-Länder-Einigung vom vergangenen Mittwoch sieht eine Beschränkung auf zehn Personen erst vor, wenn die Zahl der Neuinfektionen in einer Kommunen pro 100.000 Einwohner auf 50 oder mehr innerhalb von sieben Tagen steigt. In NRW dürfen sich bei Erreichen dieser Warnstufe schon seit vergangenem Montag nur noch fünf Personen im öffentlichen Raum treffen.

Für die Gastronomie in allen Kommunen mit hohen Corona-Neuinfektionszahlen soll eine verpflichtende Sperrstunde zwischen 23 Uhr und 6 Uhr eingeführt werden. Das hat das Landeskabinett am Freitag ebenfalls beschlossen. Die Sperrstunde gilt in Kommunen mit 50 oder mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb sieben Tagen, wie Laschet mitteilte.

Maskenpflicht in Baden-Württemberg auch im Unterricht

Die Maskenpflicht wird in Baden-Württemberg ab Montag an weiterführenden Schulen auch auf den Unterricht ausgeweitet. „Die Erweiterung der Maskenpflicht ab Klasse 5 auf den Unterricht gilt ab einer landesweiten 7-Tages-Inzidenz von über 35“, teilte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Freitag mit.

„Wir werden heute die Schulen darüber informieren, dass dies dann ab kommenden Montag zu beachten ist.“ Bislang gilt die Maskenpflicht ab Klasse fünf und an weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg lediglich auf sogenannten Begegnungsflächen wie Schulfluren, Aula und Toiletten.

Bayern und Hessen schaffen Beherbergungsverbot ab

In Bayern ist an diesem Freitag das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots ausgelaufen. Die Staatsregierung verzichte auf eine Verlängerung der Vorschrift, „wir belassen es dabei“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag in München.

Damit endet das Beherbergungsverbot mit Ablauf des Tages. Zur Begründung sagte Herrmann, dass man darauf setze, dass die Länder die Beschlüsse der Bund-Länder-Vereinbarung aus dieser Woche umsetzten.

Herrmann betonte, dass das Beherbergungsverbot aber weiter im „Instrumentenkasten“ für den Kampf gegen die Pandemie enthalten bleibe. Sollte es notwendig werden, könne es somit wieder angewendet werden. Dies sei derzeit aber auch weniger relevant, weil die Ferien in vielen besonders von der Pandemie betroffenen Regionen bereits wieder vorbei seien.

Auch Hessen plant die Abschaffung des Beherbergungsverbots. Das kündigte die Staatskanzlei in einer Mitteilung vom Freitag an. Die geplante Abschaffung stehe auf der Tagesordnung für eine Sitzung des Corona-Kabinetts am kommenden Montag.

Schleswig-Holstein hält an Verbot fest

Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland abgelehnt. Eine Familie aus dem Kreis Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen), die ab Freitag auf Sylt Urlaub machen wollte, hatte den Antrag gestellt, wie das Gericht am Donnerstagabend mitteilte.

Würde der Vollzug des Beherbergungsverbots jetzt ausgesetzt, könnten Menschen aus inländischen Risikogebieten zu touristischen Zwecken unkontrolliert nach Schleswig-Holstein kommen, hieß es in der Begründung der Richter. In Baden-Württemberg und Niedersachsen hatten Verwaltungsrichter das Verbot am Donnerstag für rechtswidrig erklärt.

Die Richter betonten, angesichts des bundesweit rasanten Anstiegs der Infektionen sei die Landesregierung nicht gehalten, zu warten, bis sich die Situation in Schleswig-Holstein in ähnlicher Weise entwickle wie in den inländischen Risikogebieten.

Bei einer Gesamtbetrachtung überwiege das Interesse der Gesamtbevölkerung am Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus gegenüber den Interessen der antragstellenden Familie an einer touristischen Reise. Denn diese habe es in der Hand, durch einen negativen Coronatest den Urlaub auf Sylt „zeitnah zu realisieren“. Der Testung sei finanziell zumutbar, so die Richter des 3. Senats.

Erstmals über 7.000 Neuinfektionen in Deutschland

Die Gesundheitsämter in Deutschland haben nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom Freitagmorgen 7.334 neue Corona-Infektionen innerhalb eines Tages gemeldet. Am Vortag war mit 6.638 neuen Fällen der bis dato höchste Wert seit Beginn der Pandemie in Deutschland registriert worden. In der vergangenen Woche meldete das RKI am Freitag 4.516 Neuinfektionen.

Die jetzigen Werte sind alledings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, weil mittlerweile wesentlich mehr getestet wird – und damit auch mehr Infektionen entdeckt werden. Sicher ist jedoch, dass die Zahl der Infektionen wieder exponentiell zunimmt.

Auch bei den intensivmedizinisch behandelten Covid-19-Patienten zeichnet sich ein deutlicher Anstieg ab. Laut RKI-Lagebericht wurden am Donnerstag 655 Corona-Infizierte intensivmedizinisch behandelt, 329 davon wurden beatmet. Eine Woche zuvor hatte der Wert noch bei 487 (239 beatmet) gelegen, in der Woche davor bei 362 (193 beatmet). Rund 8.700 Intensivbetten sind in Deutschland derzeit jedoch noch frei.

Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt laut Robert-Koch-Institut jetzt bei 9.734. Das waren 24 mehr als am Vortag. Nach Schätzungen des RKI gibt es etwa 287.600 Genesene.

Polizeigewerkschaft gegen Castortransport

Angesichts der steigenden Coronazahlen hat die Gewerkschaft der Polizei gefordert, den geplanten Castortransport von der Wiederaufbereitungsanlage im britischen Sellafield ins südhessische Zwischenlager Biblis abzusagen.

„Wenn nun von der Polizei erwartet wird, dass sie die Corona-Auflagen und den Gesundheitsschutz stärker durchsetzen soll, dann ist es aus unserer Sicht nicht vereinbar, dass Anfang November ein Nukleartransport von der Polizei quer durch Deutschland begleitet werden soll“, sagte GdP-Vize Jörg Radek der Deutschen Presse-Agentur. „Dafür gibt es keinen zwingenden Grund.“ Polizeikräfte, die dann zur Sicherung des Castortransportes im Einsatz wären, könne man nicht zeitgleich für den Infektionsschutz abstellen, sagte der GdP-Vize.

Der Transport der sechs Behälter mit hochradioaktivem Müll aus dem britischen Sellafield war zunächst für das Frühjahr geplant. Aufgrund der Coronapandemie wurde er im März aber auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Bundesinnenministerium hielt den notwendigen Polizeieinsatz nicht für verantwortbar. Atomkraftgegner rechnen damit, dass der Transport etwa Anfang November im Hafen im niedersächsischen Nordenham ankommen wird.

Bei vergangenen Castortransporten waren Tausende Polizisten aus dem gesamten Bundesgebiet im Einsatz. Radek erwartet, dass dies auch beim nächsten Transport wieder der Fall wäre. Er forderte eine Absage und betonte, der Gesundheitsschutz müsse Priorität haben – schließlich seien auch Polizistinnen und Polizisten von Ansteckung bedroht.

Reisewarnungen für Frankreich und die Niederlande

Am Donnerstagabend erklärte die Bundesregierung viele weitere Regionen im Ausland zu Risikogebieten, darunter nunmehr das gesamte französische Festland sowie die gesamten Niederlande. Auch Malta, der Norden Portugals, Teile Polens und Schwedens sowie die italienischen Regionen Kampanien und Ligurien sind betroffen, wie das Robert-Koch-Institut (RKI) am Donnerstag in Berlin mitteilte. Die Einstufung tritt demnach in der Nacht zum Samstag in Kraft.

Damit gilt nun erstmals seit dem Frühjahr wieder die französische Grenzregion Grand Est mit dem Elsass, Lothringen und dem Verwaltungsbezirk Champagne-Ardenne als Risikogebiet. In den Niederlanden kam die Provinz Zeeland dazu, womit das gesamte Land als Risikogebiet gilt. Auch weitere Regionen Kroatiens, der Schweiz, Großbritanniens und Irlands wurden auf die Liste gesetzt. In Schweden gilt unter anderem die Provinz um die Hauptstadt Stockholm nun als Risikogebiet.

Mit Polen steht nun auch das letzte Nachbarland Deutschlands teilweise auf der Liste des RKI. Betroffen sind dort unter anderem die Regionen um die Städte Krakau und Danzig. Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki verkündete am Donnerstag neue Beschränkungen für das Land. Er rief die Bürger auf, „zu Hause zu bleiben“ und im Home Office zu arbeiten. In Polen waren innerhalb der vergangenen 24 Stunden 8.099 Neuinfektionen registriert worden – so viele wie noch nie zuvor.

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