Volksbegehren Artenvielfalt: Besser als in Bayern

Das niedersächsische Volksbegehren Artenvielfalt wird wohl noch im November gestoppt – wenn der Landtag den „niedersächsischen Weg“ verabschiedet.

Ein sich paarendes Libellenpärchen schwebt über der Wasseroberfläche eines Teiches

Das Volksbegehren Artenschutz hat Landwirte und Umweltschützer an den Verhandlungstisch genötigt Foto: Julian Stratenschulte/dpa

HANNOVER taz | Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) spart nicht an großen Worten: „Historisch einmalig“ sei die Einigung auf den „niedersächsischen Weg“, erklärt er am Donnerstag in Hannover. Mit ihm am Tisch sitzen Vertreter der Landwirtschaftskammer, des Landvolkes, die Umweltverbände BUND und Nabu und die Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU).

Ein ganzes Maßnahmenbündel in Sachen Natur- und Artenschutz haben sie zu verkünden: Wiesenvogelschutz, Gewässerrandstreifen, weniger Pestizideinsatz, Ausbau der ökologischen Landwirtschaft – in allen Punkten haben sich die Beteiligten in langen, zähen Verhandlungen auf Verbesserungen geeinigt.

„Ich hätte nie gedacht, dass wir so weit kommen“, sagt Holger Buschmann (Nabu). Er hat die schwierigste Rolle an diesem Tisch, denn der Nabu hat eine Doppelstrategie verfolgt: Er hat den niedersächsischen Weg verhandelt, während er parallel das Volksbegehren Artenschutz weiter vorangetrieben hat.

Nun – sagt Buschmann – sei man quasi auf der Zielgeraden. Der niedersächsische Weg bilde die wesentlichen Ziele des Volksbegehrens ab, wenn er jetzt so durch das Parlament beschlossen, in Vertragsform und Erlasse gegossen werde. Dann könnte man das Unterschriftensammeln einstellen, bestätigen auch die Initiatoren Anne Kura (Grüne), Hanso Janßen (Grüne) und Klaus Ahrens (Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund) in einer eigenen, rasch anberaumten Pressekonferenz.

Immer noch Schlupflöcher

„Natürlich hätten wir uns an einigen Punkten noch mehr gewünscht“, sagt Janßen. Weniger Ausnahmen und Schlupflöcher beim Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten oder bei der Grünland-Umwandlung etwa. Andererseits habe dieser Weg Vorteile, weil man untergeordnete Schutzprogramme wie zum Insektenschutz verbindlich vereinbaren könne. In den Gesetzesentwurf des Volksbegehrens hätte man die nicht einfach so reinschreiben können.

Außerdem hofft man – das bringen sowohl Lies als auch die Grünen zum Ausdruck –, ein paar der Enttäuschungen vermeiden zu können, die sich gerade in Bayern breit machen. Dort hatte das erste Volksbegehren zum Artenschutz zwar einen spektakulären Erfolg gefeiert – dafür scheint es nun bei der Umsetzung im Detail zu hapern.

Eine Hintertür haben sich die Volksbegehren-Befürworter in Niedersachsen aber noch offen gehalten. Als Nächstes geht der niedersächsische Weg ins Parlament. Wenn es sich sperrt, können sie ihr Volksbegehren immer noch anmelden.

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