Coronamaßnahmen in der EU: Reisefreiheit ade?

Im Kampf gegen das Coronavirus verhängt Belgien ein Reiseverbot. Frankreich setzt auf Tests, Deutschland ebenso, aber auch auf Schleierfahndung.

Eine Frau steht mit einem Koffer vor einem ICE

Bald noch eingeschränkter: Reisen in Belgien, Frankreich, Deutschland Foto: Anette Riedl/dpa

BRÜSSEL taz | Reisen in Europa wird zum Hindernislauf, teilweise sogar unmöglich. Dies ist das Ergebnis von neuen Coronavorschriften, die Deutschland, Frankreich und Belgien am Wochenende erlassen haben. Die Maßnahmen sollen die Ausbreitung des Coronavirus und seiner britischen Variante eindämmen. Allerdings stehen sie im Gegensatz zur Reisefreiheit im Schengenraum und sind rechtlich umstritten.

Am radikalsten geht Belgien vor. Das Land, in dem die EU-Kommission und das Europaparlament ihren Sitz haben, hat mit Hinweis auf die neue Coronamutation alle nicht notwendigen Reisen verboten. „Enfermés en Belgique – In Belgien eingesperrt“ betitelte die Tageszeitung Le Soir ihren Bericht über die harte Maßnahme, die am Mittwoch in Kraft tritt und zunächst bis Ende Februar gelten soll.

Das Verbot betrifft nicht nur die Urlaubsreisen, die von den Belgiern gern in den Karnevalsferien im Februar angetreten werden. Untersagt sind ebenfalls grenzüberschreitende Einkaufstrips oder Familienbesuche. Ausnahmen gibt es nur für Bürger in den Grenzregionen, Berufspendler und Geschäftsreisende. Auch EU-Diplomaten und -Beamte dürften keine Probleme bekommen. Bei ihnen drückt die EU-Kommission bislang eh ein Auge zu.

Fraglich ist, wie lange deren Kulanz noch anhalten kann. Denn das Reiseverbot steht im Widerspruch zur Reisefreiheit im Schengenraum und könnte auch das belgische Gesetz brechen. Die rechtliche Grundlage sei wackelig, so Le Soir, die Verhältnismäßigkeit umstritten. Ein Expertenbericht kam gerade erst zu dem Schluss, dass nur drei Prozent der Corona-Infektionen auf Reisen zurückgeführt werden können.

Videogipfel sprach nur Empfehlungen aus

Hart greift auch die französische Regierung durch. Sie verlangt von Reisenden aus anderen EU-Staaten seit Sonntag die Vorlage eines negativen Corona-PCR-Tests. Dieser muss innerhalb von 72 Stunden vor der Abreise gemacht worden sein; die Verpflichtung gilt für alle „nicht essentiellen“ Reisen. Staatschef Emmanuel Macron hatte die Maßnahme beim EU-Gipfel am Donnerstag angekündigt.

Allerdings hat der Videogipfel nur Empfehlungen ausgesprochen und keine Beschlüsse gefasst. Zudem sind viele Details noch offen. So ist unklar, wie die versprochenen Ausnahmen für Berufspendler umgesetzt werden. Auch die angekündigten neuen „tiefroten“ Zonen mit Coronahotspots müssen noch definiert werden. Die EU-Kommission will hier erst am Montag Details bekanntgeben.

Derweil ist Deutschland vorgeprescht. Die Bundesregierung hat in Eigenregie – ohne auf Brüssel zu warten – mehr als 20 sogenannte Hochrisikogebiete festgelegt. Dazu zählen Tschechien, die Urlaubsländer Portugal, Spanien und Ägypten sowie die USA. Wer von dort einreisen will, muss an der Grenze einen negativen PCR-Test oder Tests vergleichbarer Qualität vorweisen können.

Die Tests werden laut Bundesinnenministerium systematisch kontrolliert. In den Grenzgebieten zu anderen EU-Staaten und der Schweiz sollen Einreisende stichprobenartig und verdachtsunabhängig überprüft werden. Das nennt man Schleierfahndung. Auch hier ist unklar, ob das Vorgehen vom EU-Recht gedeckt ist. „Die Grenzen bleiben offen“, hieß es noch beim Videogipfel am Donnerstag. Doch in der Praxis bleibt von der Reisefreiheit wenig übrig.

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