Pressemitteilungen der Hamburger Polizei: Information oder Vorurteils-Motor?

Die Hamburger Polizei nennt bei „schwerwiegenden“ Straftaten die Nationalität des Verdächtigen. Kritiker befürchten, dass das Vorurteile schürt.

Polizisten drehen einem auf dem Boden liegenden Mann den Arm auf den Rücken

Was tut's zur Sache, wo einer herkommt: Festnahme eines Verdächtigen Foto: Christian Charisius/dpa

HAMBURG taz | Die Pressemitteilungen der Hamburger Polizei enthalten regelmäßig Hinweise auf die Nationalität von Tatverdächtigen. Wie die Polizei auf Nachfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Deniz Celik (Die Linke) bestätigte, macht sie „Angaben zur Nationalität grundsätzlich bei erwachsenen Tatverdächtigen im Zusammenhang mit schwerwiegenden Straftaten“. Celik findet das problematisch: Diese Praxis könne bestehende Vorurteile verstärken, sagt er.

Dass die Polizei die Nationalität von Verdächtigen nenne, empfänden viele Menschen als diskriminierend, sagt der Linken-Politiker. Immer wieder erhalte er E-Mails von Menschen ausländischer Herkunft, die sich darüber aufregten und beschwerten. „Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Polizei an dieser Praxis festhält“, sagt Celik. Bei den allermeisten Meldungen sei die Nationalität des Verdächtigen nicht relevant für die Einordnung der Straftat.

Celik verweist auf den Kodex des Deutschen Pressrats, nach dem die Nationaliät nur in Fällen „begründeten öffentlichen Interesses“ genannt werden soll (siehe Kasten).

Die Polizei weist hingegen darauf hin, dass der Pressekodex ethische Standards nicht für die Polizei, sondern für den Journalismus festlege. „Trotzdem orientieren wir uns natürlich daran, um den Vertretern der Presse bestmöglich die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe zu ermöglichen“, teilte die Polizei auf Anfrage der taz mit.

Im Deutschen Presserat haben sich Verleger*innen- und Journalist*innenorganisationen zusammengeschlossen, um sich freiwillige Regeln für die Berichterstattung aufzuerlegen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Der Presserat kann Medien für Beiträge öffentlich rügen.

Beispiele für solche selbst gegebenen Regelungen sind etwa der Verzicht auf Schleichwerbung, die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit oder der Verzicht auf eine unangemessene Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid.

Richtlinie 12.1. besagt: „In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“

Vor 2017 galt, dass es einen begründbaren Sachgrund für die Nennung der Nationalität brauchte. Nach der Änderung der Regelung reicht nun ein begründetes öffentliches Interesse. Kritiker*innen befürchten, dass dies zu einer Stigmatisierung bestimmter Nationalitäten beiträgt.

Für Polizeipressestellen gilt der Pressekodex nicht.

Die Polizeipressestelle stelle den Journalisten lediglich ein Informationsangebot zur Verfügung. „Die Journalisten wiederum wägen unter Berücksichtigung des Pressekodex eigenverantwortlich ab, inwiefern diese Informationen veröffentlicht werden“, sagte Polizeisprecherin Sandra Levgrün.

Konstantina Vassiliou-Enz, Geschäftsführerin des Vereins Neue Deutsche Me­di­en­ma­che­r*in­nen, hat daran Zweifel. Der Verein versteht sich als „Interessenvertretung für Medienschaffende mit Migrationsgeschichte und tritt für eine ausgewogene Berichterstattung ein, die das Einwanderungsland Deutschland adäquat wiedergibt“. Vassilou-Enz weist darauf hin, dass die Polizei heute selbst als publizierende Stelle auftritt.

Zwar veröffentlicht die Polizei auf ihren Social-Media-­Kanälen wie Twitter, Facebook, ­Instagram und Youtube nur in Ausnahmefällen die Nationalität von Verdächtigen, über Twitter verlinkt das Social-­Media-Team aber auf das öffentlich zugängliche Portal mit den Pressemeldungen der Polizei.

Das Argument, hier ein umfassendes Informationsangebot zu machen, aus dem die Presse auswählen kann, leuchtet Vassiliou-Enz nicht so recht ein: „Warum steht da nicht die Schuhgröße dabei“, fragt sie, „oder ob die Leute Erbkrankheiten haben?“

Dabei konzediert sie wie Celik – und wie es auch in den Leitlinien zum Pressekodex steht –, dass es Gründe für eine Nennung der Nationalität geben kann. Dazu gehört etwa die besondere Schwere einer Straftat, dass sie aus einer Gruppe heraus begangen wurde, dass die Biografie des Täters dafür wichtig ist oder der Täter die eigenständige Struktur seiner Herkunftsgruppe benutzt hat.

In der bundesweiten Praxis scheinen diese Leitsätze jedoch immer seltener angewendet zu werden. Noch 2014 spielte die Herkunft von Tatverdächtigen in den Nachrichten kaum eine Rolle, wie eine Untersuchung der Berliner Hochschule Macromedia ergeben hat. Nur knapp fünf Prozent der untersuchten Beiträge enthielten Informationen zur Herkunft der Beteiligten.

Das war allerdings vor der Kölner Silvesternacht 2015/2016, bei der es in einer Menschenmenge zu einer Vielzahl von Übergriffen auf Frauen kam. Dass die Taten wesentlich von eingewanderten jungen Männern begangen wurden, kam zunächst nicht zur Sprache, weshalb den Medien vorgeworfen wurde, sie hätten das verschwiegen. Der Druck wirkte offenbar: 2017 sprang der Anteil der Nennungen auf knapp 18 Prozent, 2019 sogar auf 31 Prozent.

Die Hamburger Polizei jedenfalls teilt auch bei weniger gewichtigen Delikten wie Fahrrad- oder Taschendiebstahl die Nationalität mit. Dass sie nicht groß differenziert, legt aus Sicht des Abgeordneten Celik „den Verdacht nahe, dass sie ihre Verantwortung im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Nationalität verkennt“.

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