Herablassend, gereizt, respektlos

Entscheidende Rechtsfragen hat das Oberlandesgericht in seinem Urteil gegen den Polizisten Thomas Wüppesahl nicht beantwortet. Die Verurteilung zu viereinhalb Jahren Haft erfolgte verdächtig schnell, die Begründung ist verdächtig dürftig

Eine Analysevon Elke Spanner

Thomas Wüppesahls Grundüberzeugung, das Opfer rechtswidriger Machenschaften von Polizei und Justiz der Hansestadt zu sein, hat durch das Urteil des Oberlandesgerichtes neue Nahrung bekommen. Nicht, weil es in der Sache falsch oder im Strafmaß überzogen wäre – kommt man, wie das Gericht, zur Überzeugung, dass Wüppesahl tatsächlich einen Raubmord vorbereitet hat, sind viereinhalb Jahre Haft angemessen.

Die herablassende Art jedoch, in der der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer in einer knappen halben Stunde mit dünnen Worten die Entscheidung mitteilte, bestätigt nicht nur beim Angeklagten den Eindruck, dass die Kammer den Fall vom Tisch und ihn schnell aus dem Gerichtssaal haben wollte. Schickt man jemanden für lange Jahre hinter Gitter, ist man ihm aber zumindest schuldig, sich Zeit für die Begründung zu nehmen.

Stattdessen sind die entscheidenden Fragen des Prozesses offen geblieben. Das Schwurgericht hatte sein Urteil offensichtlich schon vorberaten, ehe es den letzten Verhandlungstag eröffnet hat. Nach dem Plädoyer von Wüppesahls Verteidiger am Vormittag nahm die Kammer sich nur noch drei Stunden Zeit bis zur Urteilsverkündung. Nun mag es legitim sein, vorzuberaten. Vielleicht muss das Gericht tatsächlich keine Anstandsfrist von mehreren Tagen wahren, ehe es zu seiner Entscheidung kommt. Es muss aber zumindest die Ausführungen der Verteidigung im Urteil aufgreifen.

Und das Plädoyer von Wüppesahls Anwalt Peter Wulff war beeindruckend. Es war differenziert und hat neben der Tatsachenbewertung rechtliche Fragen aufgeworfen, die zuvor noch nicht zur Sprache gekommen waren. Doch in der mündlichen Urteilsbegründung findet sich zu all dem kein Wort.

Das Gericht hat gesagt, es finde die Version des Angeklagten unglaubwürdig, nach der er den vermeintlichen Mittäter als V-Mann entlarven wollte – es hat aber nicht begründet, warum. Das Gericht hat gesagt, die Vorbereitung des Raubmordes sei bereits konkret genug gewesen, um als Verbrechen angesehen zu werden, obwohl die vermeintlichen Komplizen noch nicht einmal den potenziellen Tatort besichtigt hatten – es hat aber nicht begründet, warum. Aber warum nicht? Dafür verkündete die Kammer das Urteil überraschend bereits am späten Nachmittag, zu einem Zeitpunkt, an dem das Gerichtsgebäude üblicherweise schon geschlossen ist.

Nichts aber hätte dagegen gesprochen, sich zu vertagen und dann ausführlich und mit Begründungen darzulegen, warum die Kammer Wüppesahl für viereinhalb Jahre ins Gefängnis schickt. Auch ein Angeklagter hat das Recht, mit Respekt behandelt zu werden.

Sicher, Thomas Wüppesahl macht es einem einfach, ihn nicht zu mögen. Mit seinen ausschweifenden Ausführungen darüber, wann und wo ihm in seinem Leben Unrecht widerfahren ist, hat er die Geduld aller Prozessbeteiligten mehrfach arg strapaziert. Auch den Vorsitzenden Richter hat er wiederholt unsachlich angegriffen. Gerade der aber muss qua Amt über dergleichen erhaben sein.

Es war immer klar, dass eine Verurteilung für den 49-Jährigen das Aus bedeutet, auf allen Ebenen: Kommt er ins Gefängnis, ist er kein Kriminalbeamter mehr, sondern ein Krimineller. In der Öffentlichkeit wird er kein Gehör mehr finden, wenn er noch einmal Missstände anprangern will. Sein bisheriges Leben ist mit dieser Verurteilung abgeschlossen.

Und darf ein Angeklagter, der dermaßen mit dem Rücken an der Wand steht, im Prozess nicht alle Register ziehen, um zumindest sein Gesicht zu wahren? Nirgendwo in der Strafprozessordnung steht geschrieben, dass ein Angeklagter nur begrenzte Redezeit hat.

Deshalb dürfte ein Richter sich nicht provozieren lassen und seine Macht nutzen, um seine eigene Gereiztheit dem Angeklagten heimzuzahlen. Denn für den Richter geht es in einem Prozess um nichts. Für Thomas Wüppesahl ging es um alles.