Umverteilung junger Geflüchteter: „Es werden Leben riskiert“

Bremen bleibt dabei, junge Geflüchtete wegzuschicken, auch wenn sie in psychologischer Behandlung sind. Am Dienstag gab es einen Suizidversuch.

Hinter einem Zaun sitzt ein Asylsuchender vor einem Wohnblock im Ankerzentrum Schweinfurt.

Asylsuchender vor einem Wohnblock in einem Ankerzentrum in Schweinfurt Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

BREMEN taz | Ebrima Badijes Flucht- und Leidensgeschichte ist lang. „Ich bin von Gambia über den Senegal nach Libyen gekommen“, sagt er. Libyen beschreibt er als die Hölle „Da sperren sie dich ein, schlagen dich und erschießen Leute vor deinen Augen.“ Auf der Fahrt über das Mittelmeer kenterte sein Boot. Menschen ertranken. Wieder vor seinen Augen. Mit einem Rettungsschiff kam er schließlich nach Italien. „In Italien bist du einige Zeit in einem Camp, aber später schicken sie dich auf die Straße.“

Als er endlich in Bremen ankommt, wird er in ein Ankerzen­trum umverteilt und wieder nach Italien abgeschoben. Dort lebt er wieder auf der Straße und schafft es erneut bis nach Bremen. Ebrima Badije, der nicht wirklich so heißt, schreibt uns seine Geschichte per Mail. Für ein Interview fehlt ihm heute die Kraft. Gerade erst hat er erfahren, dass die Zentrale Aufnahmestelle (Zast) an seiner Umverteilung festhält, obwohl er anerkannte psychologische Probleme hat und sich in Therapie befindet. „Ich wünsche mir endlich Ruhe. Ich habe seit mehr als sieben Jahren keinen Tag Ruhe“, sagt er.

Der Verein Fluchtraum setzt sich bereits seit Anfang September gegen die Umverteilung von 40 Personen in Bremen ein. Badije ist einer von ihnen. Umverteilung bedeutet, dass Geflüchtete nach Quote über das Bundesgebiet verteilt werden. Sie werden in sogenannten Ankerzentren gebündelt.

Minderjährige Geflüchtete werden seltener umverteilt und können Jugendhilfe in Anspruch nehmen. Das Alter von jungen Geflüchteten, die nach Bremen kommen und ihr Alter nicht nachweisen können, wird von der Zast entschieden. Wird die Minderjährigkeit nicht festgestellt, gehen viele Betroffene in ein sogenanntes Alterswiderspruchsverfahren. Während des Verfahrens können sie nicht umverteilt werden. Die 40 von Fluchtraum vertretenen Personen sind alle in Widerspruchs- und Klageverfahren. Ihnen droht nach teilweise mehr als einem Jahr Aufenthalt in Bremen nun die Umverteilung.

Eine Umverteilung auf ein Ankerzentrum gefährdet alle Fortschritte, die die Betroffenen bisher gemacht haben

Wie belastend die Situation für die jungen Geflüchteten ist, zeigte sich am vergangenen Dienstag. Einer der 40 Personen, für die sich Fluchtraum einsetzt, versuchte sich das Leben zu nehmen und sprang aus dem vierten Stock eines Gebäudes. „Es ist schockierend. So etwas passiert in immer kürzeren Abständen. Es geht hier um die psychische Gesundheit der Betroffenen, es werden Leben riskiert“, sagt Hannah Dehning, Pressesprecherin von Fluchtraum.

Von der Umverteilung kann aufgrund zwingender Gründe abgesehen werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörden. Badije ist derzeit in psychologischer Behandlung. Trotzdem hält die Zast an der Umverteilung fest.

„Sie wollen mich wieder nach Oerbke schicken. Und das, obwohl ich hier seit Monaten in psychiatrischer Behandlung bin“, sagt er. Die Sprecherin des Innenressorts, Rosa Gerdts-Schiffler betont: „Wir sprechen vor allem über Menschen, die durch die bremischen Gerichte bestätigt bekommen haben, dass bei ihnen keine zwingenden Gründe gegen die Umverteilung innerhalb Deutschlands sprechen.“

Das Oberverwaltungsgericht hat Ende Oktober festgestellt, dass Badijes psychische Erkrankung ein Vollstreckungshindernis darstellt. Es ist also kein zwingender Grund gegen eine Umverteilung, aber eben ein Hindernis. Zwingende Gründe müssen laut Behörde vor der ersten Entscheidung über die Umverteilung eingebracht werden. Werden psychische Erkrankungen erst danach eingebracht, werden sie als Vollstreckungshindernis bewertet.

„Früher führten Vollstreckungshindernisse in der Regel dazu, dass Leute nicht umverteilt wurden. Mittlerweile hält die Zast dennoch an den Umverteilungen fest“, sagt Dehning. „Sie begründen das damit, dass man die Person ja auch nach der Therapie noch umverteilen kann. Es fühlt sich an, als sollten die Leute hier in Bremen fit für die Umverteilung gemacht werden.“

Wer seine Umverteilung nicht abwenden kann, kommt in ein Ankerzentrum. Oerbke ist eines von ihnen. Badije beschreibt die Lage dort als hoffnungslos: „Ich habe nach einem Psychologen gefragt, aber mir wurde gesagt, ich müsse auf den weiteren Transfer warten“, und weiter: „Da sind Menschen isoliert, da gibt es keine Hilfe. Mehr als 1.000 Leute leben dort. Bis zur nächsten Haltestelle sind es zwei Kilometer. Ständig siehst du Polizei, weil Leute abgeholt werden, um sie abzuschieben. An dem Ort verlierst du deine Hoffnung oder wirst verrückt.“

Badije war noch in einem zweiten Camp: „Dieselbe Geschichte, dieselbe Situation. Das sind keine guten Orte für Menschen.“

Die Betroffenen haben sich mittlerweile in Bremen etwas aufgebaut. Sie gehen zur Schule, besuchen Deutschkurse, bekommen Hilfe. „Bremen ist, was soziale Einrichtungen angeht, gut aufgestellt. Die Menschen, die hier sein dürfen, haben eine Chance, eine Ausbildung und Arbeit zu bekommen“, sagt Dehning.

Auch Badije konnte in Bremen Integrationsangebote annehmen. „Ich mache einen Deutschkurs, aber ich kann mich nicht konzentrieren, weil ich ständig Angst habe. Ich möchte endlich Sicherheit, damit ich meine Zukunft hier aufbauen kann, meine B1-Prüfung und eine Ausbildung machen kann“, sagt er.

Petition mit gescheiterter Übergabe

Eine Umverteilung auf ein Ankerzentrum gefährdet alle Fortschritte, die die Betroffenen bisher gemacht haben. „Mit dem Transfer verlierst du alles, was du hast. Alle Hilfe, alle Unterstützung. Du wirst verrückt oder gibst auf. Das ist kein Leben“, sagt Badije.

Fluchtraum hat nun mit einer Petition für die 40 Personen nachgelegt. Mehr als 2.000 Menschen haben innerhalb von vier Wochen unterschrieben. Ob das Innenressort, dem das Migrationsamt untersteht, oder das Sozialressort, dem die Zast untersteht, zuständig ist, ist nicht ganz klar. Beide Behörden wollen die Petition nicht entgegennehmen. „Eine Petition müsste bei der Bürgerschaft und nicht bei unserem Ressort eingereicht werden“, sagt Gerdts-Schiffler. Auch Bernd Schneider, Sprecher des Sozialressorts, will sie nicht annehmen: „Wir haben erklärt, das wir die Petition nicht entgegennehmen. Man kann so was nicht pauschal durchwinken, insofern macht eine Petition hier gar keinen Sinn.“

Eine geplante Übergabe kam daher am vergangenen Mittwoch nicht zustande. „Deswegen werden wir die Übergabe im Januar machen, damit wir unsere Un­ter­stüt­ze­r*in­nen mobilisieren können“, sagt Dehning.

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