SCHÖNHEITS-OP
: Eingriffe an Minderjährigen weiter erlaubt

BERLIN | Ein Verbot von Schönheitsoperationen an Minderjährigen ist wegen rechtlicher Bedenken nicht durchsetzbar. Das Gesundheitsministerium in Berlin betonte am Freitag, das Recht auf Selbstbestimmung, auf elterliche Sorge und die Berufsfreiheit der Mediziner stünden dem im Wege. Wie die Berliner Zeitung berichtete, wäre ein Verbot lediglich in den Heilberufs- und Kammergesetzen oder in den ärztlichen Berufsordnungen möglich. Gesundheitspolitiker von CDU und CSU hatten im April gefordert, medizinisch unnötige Schönheits-OPs an Minderjährigen zu untersagen.