KRANKENKASSEN
: Fettabsaugung unter Umständen bezahlt

CHEMNITZ | Nach einem aktuellen Gerichtsurteil muss eine Krankenkasse die Fettabsaugung bezahlen, wenn eine Reduktion des krankhaft vermehrten Fettgewebes durch andere Behandlungen nicht mehr möglich ist. Das Sozialgericht Chemnitz bestätigte einen Bericht der Freien Presse. Ein Sachverständiger hatte bei einer 34-Jährigen die Absaugung empfohlen. Die Richter erklärten, es sei ein Systemfehler, wenn trotz gutachterlicher Empfehlung eine Behandlung nicht im Leistungskatalog der Kasse enthalten sei. (dapd)