EHEGATTENSPLITTING
: Steuervorteil auch für Homos

BREMEN | Homosexuelle, die in eingetragener Partnerschaft leben, können vorläufig bei der Lohn- und Einkommensteuer wie ein Ehepaar behandelt werden. Das Finanzgericht Bremen entschied jetzt, dass ein Homopaar bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen kann, berichtete die FR Online. Ähnlich hatte im Dezember das Kölner Finanzgericht geurteilt. Die Richter argumentierten, die steuerlich vorgenommene Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft könnte verfassungswidrig sein. (taz)