Ins Gebet genommen

KIRCHEN Beim Papstbesuch wurden die Richter als regionale Sehenswürdigkeit missbraucht, aber sonst versuchen die Kirchen eifrig, Einfluss zu nehmen

Die dann erfolgreiche Kirchenklage zum Sonntagsschutz wäre eigentlich unzulässig gewesen

FREIBURG taz | An der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind viele gesellschaftliche Gruppen interessiert. Es sind aber nicht die Arbeitgeber, die Gewerkschaften oder Umweltverbände, die den besten Kontakt zu den Richtern pflegen. Nach allem, was man hört und sieht, sind es die Kirchen.

So gibt es seit 2007 das „Foyer Kirche und Recht“, an dem mehrere Verfassungsrichter mitarbeiten, unter anderem Wilhelm Schluckebier, der für Religionsfragen zuständige Richter im Ersten Senat. Diskutiert wird über Themen, „die für die christlich geprägte Lebenskultur des Landes bedeutsam sind“.

Wie distanzlos die Kirchen mit dem Gericht verkehren, zeigt ein Vorfall aus dem Juni 2009. Morgens verhandelte der Erste Senat auf Klage der evangelischen und katholischen Kirche in Berlin über die Ladenöffnungszeiten an Sonntagen. Abends luden die badischen Kirchen die Richter in Karlsruhe zum Sektempfang. So etwas gab es bisher noch nicht. Doch der damalige Präsident des Gerichts, Hans-Jürgen Papier, sprach sogar das Grußwort.

Ein Thema der Bischöfe

Im Januar 2011 traf sich eine Delegation der Katholischen Bischofskonferenz mit den Verfassungsrichtern. Thema waren laut Mitteilung des Gerichts auch die „aktuellen laizistischen Bestrebungen“ in Deutschland. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle erklärte später, das Thema hätten die Bischöfe vorgegeben.

Der scheinbare Gipfel war dann im letzten Herbst erreicht, als Papst Benedikt XVI. nach Deutschland kam. Auf dem Besuchsprogramm stand auch ein Treffen mit Verfassungsrichtern in Freiburg. Die Richter diskutierten lange, ob sie die gewährte Audienz annehmen sollten. 8 von 16 Richtern kamen schließlich, durften dem Papst die Hand schütteln und Geschenke überreichen. Dann war der Termin schon wieder vorbei. Hier wurde das Verfassungsgericht wohl vor allem als eine Art regionale Attraktion präsentiert.

Ansonsten ist die Kirche natürlich sehr am Dialog mit den Richtern interessiert. Schließlich wird Karlsruhe demnächst auch klären, ob die Kirchen ihr eigenes Arbeitsrecht behalten dürfen. Ein Fall ist schon anhängig. Weitere werden hinzukommen, sobald das Bundesarbeitsgericht entschieden hat. Dabei geht es unter anderem um einen Chorleiter, der wegen Ehebruchs fristlos von seiner katholischen Kirchengemeinde entlassen wurde. Bisher konnte die Kirche in solchen Fällen auf das Karlsruher Wohlwollen vertrauen. Großzügig ging das Gericht mit den Kirchen auch in anderen Fällen um. Die erwähnte Klage zum Sonntagsschutz wäre eigentlich unzulässig gewesen, weil es kein entsprechendes Grundrecht gibt. Doch die Richter fanden eine Konstruktion, wie sie das Anliegen der Kirchen doch behandeln konnten. Am Ende musste Berlin die Sonntagsöffnungszeiten wieder einschränken.

Richtig Knatsch gab es zwischen Karlsruhe und den Kirchen aber 1995. Damals entschied das Gericht, dass Kinder in bayerischen Schulen nicht gezwungen werden können, in Klassenzimmern mit staatlich angeordnetem Kruzifix zu lernen. Der anschließende Proteststurm wurde zwar mehr von der CSU als von den Kirchen orchestriert, er sitzt den Richtern aber noch heute in den Knochen.

CHRISTIAN RATH