ENTSCHEIDUNG RECHTSKRÄFTIG
: Klinsmann muss taz-Titel hinnehmen

Das Oberlandesgericht München hat bestätigt, dass Jürgen Klinsmann seine Abbildung als „Gekreuzigter“ im Rahmen einer Fotomontage auf der taz-Titelseite vom Ostersamstag hinnehmen muss. Entsprechend hatte bereits im April das Landgericht geurteilt, das Oberlandesgericht wies nun die Beschwerde Klinsmanns zurück. Der Extrainer des FC Bayern müsse seine Abbildung als „in eine satirische Darstellung gekleidete Meinungsäußerung“ hinnehmen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.