Verwarnung für homophobe Teenager

HOMOPHOBER ANGRIFF Drei Jugendliche beleidigen Partygäste als „Scheiß-schwuchteln“, es kommt zur Prügelei. Prozess endet mit Verwarnung

„Die Tat wurde als homophob eingeordnet“

Andrea Würdinger, Anwältin der Nebenklage

Es geschah nach einer schwul-lesbischen Geburtstagsfeier im ehemaligen Kino Kosmos in Friedrichshain: Eine Gruppe Jugendlicher beleidigt Gäste der Party, ein 23-jähriger Transsexueller und sein 25-jähriger Begleiter stellen sie zur Rede. Worte wie „Scheißschwuchteln“ fallen. Später kommt es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung. Am Ende haben die beiden das Nachsehen. Sie tragen Prellungen und Gehirnerschütterungen davon. Der Ältere kommt zudem mit einem Bruch des Mittelhandknochens ins Krankenhaus. Am Montag mussten sich drei Jugendliche deshalb vor dem Amtsgericht Moabit verantworten. Der Prozess endete mit einer Verwarnung.

Was genau passiert ist, konnte das Gericht auch nach sieben Stunden Verhandlung nicht vollständig rekonstruieren. Zeugen beschreiben die Situation als „unübersichtlich“. Die Angeklagten sagen, sie seien durch Zufall auf die Party gelangt. Fakt ist: Schon vor dem Vorfall war das Fest von Jugendlichen gestört worden. Vor Gericht räumte einer der Angeklagten ein, andere Gäste als „Scheißschwuchteln“ und „ekelhafte Arschficker“ beschimpft zu haben. Es kommt zu dem Wortwechsel, doch die beiden Parteien trennen sich. Jeder geht seiner Wege.

Beschimpfung als Scherz

Etwas später, am Frankfurter Tor, kommt es zu einem neuerlichen Zusammentreffen. Die Jugendlichen wechseln die Straßenseite und laufen nun direkt vor den beiden Partygästen her. Ein Zufall, nimmt der Richter am Montag an. Die Angeklagten sagen, sie hätten sich verfolgt und bedroht gefühlt und deshalb in Notwehr gehandelt. Die Geschädigten erinnern sich hingegen an Worte wie „das müssen wir uns von den Scheißschwuchteln nicht gefallen lassen. Denen zeigen wir es.“

Erst als sich Passanten einmischen, lassen sie, so die Beobachtung von Zeugen, von den beiden Männern ab. Auslöser für die Tat waren nach Überzeugung des Staatsanwalt und den Vertreterinnen der Nebenklage aber die schwulenfeindlichen Äußerungen. Vor Gericht entschuldigen sich die Angeklagten dafür. Aber es klingt mehr wie ein Lippenbekenntnis. Gegen Homosexuelle habe niemand etwas, sagen sie. Begriffe wie „Scheißschwuchteln“ seien scherzhaft gemeint. „Das eine hat doch mit dem anderen gar nichts zu tun. Scheißschwuchtel meint nur, dass das kein Mann ist.“

Die Anwältin der Nebenklage Andrea Würdinger ist mit dem Urteil zufrieden. „Die Tat wurde als homophob eingeordnet“, sagt sie. „Das ist ein deutlicher Denkzettel.“ Allerdings kritisierte der Richter in der Urteilsverkündung auch die Geschädigten. Selbstbewusste Menschen könnten so einem Konflikt aus dem Wege gehen.

Auch gegen die Geschädigten sind Verfahren eingeleitet worden. Der Jüngere soll 400 Euro zahlen, dann wird die Sache eingestellt. Der Ältere wartet auf seinen Prozesstermin. Tilla Masberg