Bayern stützt Hamburg bei Rechtshilfe-Veto

ANTITERRORGESETZE Hamburg kritisiert Rechtshilfe-Vertrag mit den USA und findet jetzt Beistand

BERLIN taz | Der Hamburger Widerstand gegen ein Antiterrorabkommen mit den USA ärgert das Bundesinnenministerium. Am liebsten würde man den Widerspruch übergehen, aber andere Länder zeigen Solidarität. „Der Bund kann den Rechtshilfe-Vertrag erst notifizieren, wenn alle Länder zugestimmt haben“, sagte ein Sprecher der bayerischen Staatskanzlei am Freitag der taz.

Nächsten Freitag will die große Koalition im Bundestag einen Vertrag absegnen, der den USA Zugriff auf deutsche DNA-und Fingerabdruck-Datenbanken erlaubt sowie den Datenaustausch zur Terrorbekämpfung erleichtert. Auf Initiative des Hamburger Justizsenators Till Steffen (Grüne) hat der schwarz-grün regierte Stadtstaat dagegen Widerspruch angemeldet, weil der Datenschutz in den USA nicht ausreichend sei (die taz berichtete).

Da die Gefahrenabwehr in Deutschland Ländersache ist, muss jedes Land bei derartigen völkerrechtlichen Verträgen zustimmen. Das ist im Lindauer Abkommen von 1957 geregelt. Dessen Verbindlichkeit ist zwar umstritten, es wurde in den letzten 52 Jahren aber stets beachtet.

„Wir gehen davon aus, dass das bewährte Lindauer Abkommen auch in diesem Fall eingehalten wird“, heißt es in der bayerischen Staatskanzlei. Die Bayern wissen den Wert der Absprache zu schätzen, da sie gelegentlich auch selbst Sonderinteressen vertreten.

Im Bundesinnenministerium versucht man den Widerspruch Hamburgs kleinzureden. Hamburg habe seinen Widerspruch erst angemeldet, als das Abkommen bereits ausgehandelt war. Das stimmt. Allerdings waren die Grünen vorher noch nicht an der Regierung in Hamburg beteiligt.

Nach taz-Informationen will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nächste Woche mit seinem Hamburger Parteifreund, dem Regierenden Bürgermeister Ole von Beust, telefonieren. Wenn Hamburg auf Druck der CDU seinen Widerspruch zurückzieht, wäre der Bund-Länder-Konflikt vom Tisch.

Wahrscheinlicher ist aber, dass Hamburg noch etwas angeboten wird, um die Datenschutz-Bedenken zu zerstreuen, zum Beispiel eine ergänzende diplomatische Note der USA. Die wird man vor der Abstimmung im Bundestag nächste Woche aber wohl kaum organisieren können. Allerdings kommt es auf diesen Termin auch nicht an. „Die Zustimmung aller Länder muss erst vorliegen“, so die bayerischen Föderalismus-Experten, „wenn Deutschland den USA förmlich mitteilt, dass der Vertrag jetzt in Kraft treten kann.“ Damit kann man auch noch einige Monate warten. CHRISTIAN RATH