GREENPEACE SAGT

Wenn die Bundesregierung den Export der Plutoniumfabrik Hanau nach China genehmigt, macht sie sich möglicherweise strafbar. Das ist der Kernsatz eines juristischen Kurzgutachtens, das die Hamburger Kanzlei Günther, Heidel, Wollenteit & Hack im Auftrag von Greenpeace erstellt hat. Die Regierung müsse den Siemens-Antrag ablehnen, heißt es darin, sonst verstoße sie gegen das Außenwirtschaftsgesetz und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Greenpeace argumentiert, dass die Hanauer MOX-Fabrik zu den Anlagen gehört, für die eine militärische Verwendung nicht ausgeschlossen werden könne. Die IAEO könnte die Anlage zwar kontrollieren, aber das „kann eine militärische Verwendung nicht wirksam verhindern“, so Greenpeace. Außerdem blieben bei Defiziten oder Verstößen dagegen völkerrechtliche Konsequenzen offen. „Bei Anlagen, die in irgendeiner Weise für die Herstellung von Atomwaffen nützlich sein können, ist der Gesetzgeber kompromisslos“, sagt Rechtsanwalt Michael Günther. „Schon die bloße Möglichkeit der Waffenproduktion reicht, um eine Exportgenehmigung auszuschließen.“ Nach dem Außenwirtschaftsgesetz, so das Gutachten, kann die Ausfuhr von Gegenständen nach „pflichtgemäßem Ermessen“ bereits dann beschränkt werden, wenn diese bei der Entwicklung von Waffen nur „nützlich“ sein können. Zwar sieht das Außenwirtschaftsgesetz einen Ermessensspielraum vor. Dieser reduziere sich aber auf Null, wenn das Empfängerland in einem Krisengebiet liegt – wie China. Das Land habe Taiwan mit einer militärischen Intervention gedroht. Das Kriegswaffenkontrollgesetz lasse, wenn es um Atomwaffen geht, überhaupt kein Ermessen mehr zu. Es verbiete bereits die entfernte „Förderung der Herstellung von Atomwaffen“. J. K.