GENDIAGNOSTIKGESETZ
: Verbot heimlicher Vaterschaftstests

BERLIN | Wer heimlich einen Vaterschaftstest machen lässt, kann künftig mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Das regelt das neue Gendiagnostikgesetz, das der Bundestag am Freitag verabschiedete. Gentests dürfen in Zukunft nur mit Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden. Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers sind verboten. Auch Versicherungen können keine Gentests verlangen und dürfen die Ergebnisse früherer Tests nicht verwenden. (AP)