Aussicht auf Milde

Totalverweigerer-Prozess am Freitag: ein hartes Urteil gilt als unwahrscheinlich

Bremen taz ■ Der Bremer Student Jannes von Bestenbostel steht vor Gericht: Ein Jahr nach seiner unehrenhaften Entlassung aus der Bundeswehr muss sich der Totalverweigerer am Freitag vor dem Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck verantworten. Die Dienstverweigerung kann mit Freiheitsentzug bestraft werden.

Von Bestenbostels Verteidiger Günter Werner rechnet allerdings mit einem milden Urteil: Derselbe Richter habe vor anderthalb Jahren gegen einen „Totalverweigerer“ lediglich eine Art Geldstrafe auf Bewährung verhängt. Im Falle eines anderen Mandanten Werners – eines Bremers, der zeitgleich mit von Bestenbostel verweigert hatte – stellt die Staatsanwaltschaft möglicherweise das Verfahren ganz ein. „Das wäre eine ganz neue Entwicklung“, so der Anwalt. „So etwas habe ich noch nie erlebt.“ Allerdings gebe es seit Jahren einen Trend, nur noch geringe Strafen gegen Totalverweigerer zu verhängen. Hintergrund ist die Diskussion über die Abschaffung der Wehrpflicht. „Die Richter wollen nicht die Drecksarbeit für die Politik machen“, vermutet Werner.

Männer, die nicht aus dem Zivildienst heraus verweigern, sondern beim Bund, kommen dennoch selten um den Freiheitsentzug herum. So musste von Bestenbostel in der Kaserne 50 Tage Arrest absitzen. Die Begründung: Ein Verzicht auf die Maßnahme gefährde die Moral der Truppe. In seinem Entlassungsschreiben heißt es: „Sie haben folgende Dienstpflichten verletzt: der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen, Ihren Vorgesetzten zu gehorchen, dem Ansehen und Vertrauen gerecht zu werden, die Ihr Dienst als Soldat erfordert.“ eib