Zypries verteidigt neues Antiterrorgesetz

GESETZESVERSCHÄRFUNG „Doppelt genäht hält besser“: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärt im taz-Interview, warum sie den Besuch von Terrorlagern unter Strafe stellen will

BERLIN taz | Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht sich nicht unter Druck von Innenminister Schäuble (CDU). Ihren Gesetzentwurf zur Bestrafung von terroristischen Vorbereitungshandlungen hätte sie auch in einer SPD-Alleinregierung vorgelegt, erklärte Zypries im Interview mit der taz.

Der Entwurf, zu dem heute im Bundestag eine Anhörung stattfindet, stellt unter anderem den Besuch von Al-Qaida-Ausbildungslagern unter Strafe. Auch bei Kontaktaufnahme zu Terrorgruppen und der Download von Bombenbauanleitungen soll künftig bestraft werden. Entscheidend ist für Justizministerin Zypries, dass solche Vorbereitungshandlungen nur strafbar sind, wenn auch die Absicht besteht, einen Anschlag zu begehen. „Nicht jeder, der an einem Sprengkurs im Steinbruch teilnimmt, hat terroristische Absichten“, sagte die Ministerin im heutigen taz-Interview.

Ähnliches gelte für den Download von Sprengstoff-Mischanleitungen. Neugierige Jugendliche sind hier nicht gemeint. „Wer es hinter dem Haus mal richtig krachen lassen will, handelt gefährlich und macht sich möglicherweise sogar nach anderen Vorschriften strafbar. Aber er ist kein Terrorist“, betonte Zypries.

Die Vorlage sei weder zahnlos, wie von der Union moniert, noch Gesinnungsstrafrecht, wie ihr linke Kritiker vorwerfen. „Wenn es Kritik von beiden Seiten gibt, dann dürfte der Entwurf ja in einer vernünftigen Mitte liegen“, sagte die Justizministerin, die mit Schäuble lange um den Inhalt der Vorlage gerungen hat.

Zypries sieht einen Vorteil des neuen Gesetzes darin, dass es „frühzeitige Ermittlungen“ zur Terrorabwehr erlaube. Wie bei der alten Strafandrohung für die Mitgliedschaft in „terroristischen Vereinigungen“ (Paragraf 129a) soll hier also die Ausforschung bestimmter Szenen ermöglicht werden. Dass bereits die BKA-Reform die Möglichkeit zu präventiven Ermittlungen verbessert hat, stört Zypries nicht: „Doppelt genäht hält besser.“ Zypries stellt sich allerdings darauf ein, dass sich möglicherweise das Bundesverfassungsgericht mit der Neuregelung befassen wird. „Ich halte das Gesetz zwar für grundgesetzkonform“, sagte die Ministerin, „aber manchmal ist Karlsruhe anderer Meinung als die Bundesregierung.“ CHR

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