Vorruhestand: Abschläge legal

KARLSRUHE afp ■ Das Bundesverfassungsgericht hat die Neuregelung des Vorruhestandes gebilligt. Es erklärte auch die 1997 verschärften Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn für verfassungsgemäß und lehnte die Verfassungsbeschwerde eines heute 69-Jährigen ab. Ende der 80er-Jahre schickten immer mehr Firmen ältere Mitarbeiter in den Vorruhestand. Der damit verbundenen Belastung der Rentenkassen begegnete der Gesetzgeber mit dem 1992 in Kraft getretenen Rentenreformgesetz. Dadurch wurde das Mindestalter für die volle Rente in mehreren Stufen angehoben. 1996 und 1997 wurden die Altersgrenzen nochmals verschoben, sodass ein vorzeitiger Rentenbeginn bei gleichem Alter zu jetzt noch höheren Abschlägen führt.