Zuständigkeit für U-Haft geändert

Nach Kritik von Juristen hat der niedersächsische Landtag die Zuständigkeit für die Untersuchungshaft neu geregelt. Die Fraktionen von CDU, FDP, SPD und Grünen stimmten einer Änderung des Justizvollzugsgesetzes am Donnerstag zu. Damit ist wieder der Richter für die U-Haft zuständig, der Haftbefehl erlassen hat und mit dem Fall vertraut ist. Nach der bisherigen Regelung war das Gericht am Ort der U-Haft für den Häftling zuständig. Justizminister Bernd Busemann (CDU) sagte: Die Regelungen seien „Neuland“ gewesen. „Fehler kann man korrigieren.“ DPA