Feldwebelinnen kommen

Die Bundeswehr erhält ein Gleichstellungsgesetz. Erstmals sollen Eltern auch Teilzeit dienen dürfen

BERLIN taz ■ Eine Kompanie Gleichstellungsbeauftragter könnte bald bei der Bundeswehr einrücken: Heute wird sich das Kabinett mit dem Gleichstellungsgesetz für SoldatInnen bei der Bundeswehr beschäftigen. Darin sind unter anderem hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte vorgesehen, die über die ersten Gleichstellungspläne der Truppe wachen sollen. Etwa vierzig Soldatinnen werden die Streitkräfte dafür freistellen, schätzt das Verteidigungsministerium.

Frauen sollen nach diesen Plänen in den Bereichen gefördert werden, in denen sie unterrepräsentiert sind. Das sind ungefähr alle Bereiche der Bundeswehr, denn Ende 2003 stellten die Soldatinnen gerade einmal fünf Prozent der Streitkräfte. Deshalb wurde eine neue Definition für die Unterrepräsentanz gefunden: „Soldatinnen sind dann als unterrepräsentiert anzusehen, wenn ihr Anteil in den einzelnen Bereichen unter 15 Prozent, in der Laufbahn des Sanitätsdienstes unter 50 Prozent liegt“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der der taz vorliegt.

Zum ersten Mal können SoldatInnen, die Kinder haben, nach diesem Gleichstellungsgesetzentwurf auch einen Teilzeitarbeitsplatz beantragen. Bisher konnten sie sich nur vollständig beurlauben lassen. Darüber hinaus wird ermöglicht, dass auch weibliche Formen für Dienstgradbezeichnungen festgelegt werden können. Ob Frau Oberst und Frau Feldwebel tatsächlich zur Oberstin und Feldwebelin werden, lässt der Entwurf zunächst noch offen.

HEIDE OESTREICH