SED-Häber ohne Strafe schuldig

BERLIN dpa ■ Das frühere SED-Politbüromitglied Herbert Häber ist wegen Anstiftung zum Mord an drei Flüchtlingen vom Berliner Landgericht schuldig gesprochen worden. Von einer Bestrafung sahen die Richter in dem Wiederholungsprozess gestern aber ab. Häber habe sich strafbar gemacht, weil er 1985 in einem SED-Beschluss zur Aufrechterhaltung des DDR-Grenzregimes mitgestimmt habe, hieß es zur Begründung. Moralisch sei Häber Respekt zu zollen. Der heute 73-Jährige habe als Person aus dem obersten Kreis der Macht versucht, das Grenzregime zu mildern und das ihm Mögliche getan. Im ersten Prozess war Häber freigesprochen worden. Der jetzige Schuldspruch erfolgte nach DDR-Gesetzen als dem in solchen Fällen milderen Recht. Nach bundesdeutschem Recht hätte der Angeklagte bestraft werden müssen.