Abkehr vom Sonderweg

Neue Strafvollzugsgesetze markieren die Abwendung vom reinen Verwahrvollzug und stellen die Wiedereingliederung der Strafgefangenen in den Mittelpunkt. Selbst die oppositionelle SPD lobt die schwarz-grünen Gesetzentwürfe

Justizsenator Till Steffen (GAL) hat am Dienstag den Senats-Entwurf für ein Strafvollzugsgesetz und ein separates Jugendstrafvollzugsgesetz vorgelegt. Bei den Regelwerken, die sich an den Vorschriften des Nachbarn Schleswig-Holstein und am „Mainstream deutscher Strafvollzugspolitik“ orientieren, setzt die Stadt stärker als bislang auf Resozialisierung. „Erfolgreiche Wiedereingliederung der Täter ist der beste Schutz vor neuen Straftaten“, beschreibt Steffen den Geist der Gesetzesnovellen.

An die Stelle der geschlossenen Unterbringung als Regelvollzug setzen beide Gesetze die Gleichrangigkeit von offenem und geschlossenem Strafvollzug. Allein „die Eignung“ des Gefangenen solle darüber entscheiden, betonte Steffen. Zu den speziellen Regelungen im Jugendbereich gehörten erleichterte Kontakte zur Außenwelt, der Vorrang erzieherischer Maßnahmen vor Disziplinarstrafen sowie das einklagbare Recht auf Bildung und Arbeit im Jugendstrafvollzug. Mit diesem solle verhindert werden, dass Arbeits- und Bildungsangebote im Jugendstrafvollzug einer schlechten Haushaltslage geopfert werden können“, so der Justizsenator. Im Mittelpunkt der Gesetze steht auch die „Entwicklung eines motivierenden Vollzugs“. Gefangene sollen demnach intensiver dazu gebracht werden, an ihrer Wiedereingliederung tatkräftig mitzuwirken.

Die SPD hat die Entwürfe begrüßt. „Mit der Novelle wird die von uns seit Jahren geforderte Abkehr vom CDU-Strafvollzug der Marke Kusch und Lüdemann eingeleitet“, lobt der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Rolf-Dieter Klooß. Es sei auch gut, dass Hamburg ein eigenes Jugendstrafvollzugsgesetz bekomme. Die Stadt beende „damit einen Sonderweg, der von Experten aller Coleur kritisiert worden ist“.

Die beiden Entwürfe werden jetzt den Fachverbänden vorgelegt, die noch Änderungen vorschlagen können. Bereits Ende Februar sollen sie der Bürgerschaft zugeleitet und dort vor der Sommerpause beschlossen werden. MARCO CARINI