Mit Recht und Gesetzen auf Kriegsfuß

Der pauschale Angriff von Justizsenator Roger Kusch auf die Staatsanwaltschaft hat beim Hamburgischen Richterverein Empörung ausgelöst. Grund genug für Landrichter Gerhard Schaberg, Kusch daran zu erinnern, dass Untersuchungshaft nur unter „sehr eng gefassten Voraussetzungen möglich ist“. Es müsse Flucht- oder Verdunkelungsgefahr vorliegen oder konkrete Hinweise bestehen, dass der Täter die gleiche Tat unverzüglich wieder begehen wird. „Es ist nicht möglich, vier Verdächtige in U-Haft zu nehmen nach der Devise: Einer wird es schon gewesen sein“, so Schaberg. Es ist nicht das erste Mal, dass Kusch zu einer Kampagne auf Teile der Jusitz bläst. Gleich nach Amtsantritt 2002 bezichtigte er die Jugendrichter, straffällige Jugendliche mit Samthandschuhen anzufassen und, anstatt sie in den Knast zu stecken, allzu oft erzieherische Maßnahmen anzuordnen – wie es das Jugendgerichtsgesetz vorschreibt. KVA