Dummschwätzer nicht strafbar

BERLIN taz ■ Die Bezeichnung „Dummschwätzer“ ist nicht stets als Beleidigung strafbar. Dies hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Äußerung ist noch vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, wenn es um die „Auseinandersetzung in der Sache“ gehe, urteilten die Verfassungsrichter. Eine strafbare Schmähkritik liege nur dann vor, wenn die Diffamierung der Persönlichkeit im Vordergrund stehe. Dies sei regelmäßig bei Ausdrücken aus der Fäkalsprache der Fall. Der Begriff „Dummschwätzer“ sei aber mehrdeutig. Er könne als strafbare Schmähung der Person verstanden, aber auch als Bewertung konkreter Aussagen aufgefasst werden. Letzteres müsse straffrei bleiben, betonten die Richter. Konkret ging es um eine verbale Auseinandersetzung im Dortmunder Stadtrat, über die nun das Amtsgericht Dortmund erneut entscheiden muss. Az. 1 BvR 1318/07 CHR