Penis-Prozess nicht verlängert

Der „Penis-Prozess“ geht nun doch nicht in die Verlängerung: Sowohl Bild-Chefredakteur Kai Diekmann als auch die taz haben ihre Berufung gegen das Urteil des Berliner Landgerichts vom 19. 11. 2002 zurückgezogen.

Begonnen hatte der Rechtsstreit zwischen Bild und taz mit einer Satire des Wahrheit-Autors Gerhard Henschel. In einer Fake-Reportage am 8. 5. 2002 kolportierte Henschel erfundene Gerüchte über eine missglückte Penisverlängerung des Bild-Chefs. Diekmann gefiel der Text nicht, und so verklagte er die taz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts auf ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro.

Zwar handele es sich um eine Satire und es läge auch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, befanden die Richter, aber die Verletzung sei nicht so schwerwiegend, dass dem Kläger ein Schmerzensgeld zustände. Vielmehr müsse der Bild-Chefredakteur hinnehmen, dass für ihn andere juristische Maßstäbe gelten: „Die Kammer hält dafür“, heißt es in der Urteilsbegründung, „dass derjenige, der – wie der Kläger – bewusst seinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung anderer sucht, weniger schwer durch die Verletzung seines eigenen Persönlichkeitsrechtes belastet wird. Denn er hat sich mit Wissen und Wollen in das Geschäft der Persönlichkeitsrechtsverletzungen begeben und wird daher – nach allgemeinen Regeln menschlichen Zusammenlebens – davon ausgehen, dass diejenigen Maßstäbe, die er anderen gegenüber anlegt, auch für ihn selbst von Belang sind.“

Das als Zweitinstanz mit dem Urteil befasste Berliner Kammergericht teilte nun mit, dass „nach übereinstimmender Auffassung des Senats beide Berufungen der Parteien keine Aussicht auf Erfolg haben“. Daraufhin verzichteten Bild und taz auf die Berufung. „Wir begrüßen, dass der Penis-Prozess nicht verlängert wird“, erklärte taz-Geschäftsführer Karl-Heinz Ruch. Zwar dürfe die taz den Text nicht mehr veröffentlichen. Aber das Urteil, das über den Bild-Chef gefällt wurde, habe nun „für immer Bestand“, sagte Ruch.

Die Kosten des Verfahrens werden übrigens im Verhältnis 2/5 beziehungsweise 3/5 zu Lasten des Klägers Kai Diekmann aufgeteilt. Im Boxen würde man so etwas einen Punktsieg nennen – für die taz. MICHAEL RINGEL