Grufties nicht tot zu kriegen

Wer gegen Rechts aktiv ist, muss mit Klagen rechnen. Doch jetzt erreichten die „Grufties gegen Rechts“ in einem detailreichen Prozess vor dem Bremer Landgericht einen Vergleich. Der rechtsextremistische Verlag VAWS hatte sich verleumdet gefühlt

Rechtsanwältin Pahl: „Nur bei Juden ist es gleich Volksverhetzung“

Der Prozess gegen Michael Estevez Milan, Mitglied der Bremer „Grufties gegen Rechts“, ging gestern vor dem Landgericht zuende. Die vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Firma „Verlag & Agentur Werner Symanek“ (VAWS) hatte sich von den Dark-Wavern verleumdet gefühlt und auf Unterlassung geklagt.

Das Bremer Landgericht sah das allerdings anders und erwirkte eine Einigung: Milan stellte eine von den Klägern missverstandene Äußerung klar, und die Firma VAWS zog, um größere Kosten zu vermeiden, ihre Klage zurück. Die Strategie der VAWS-Anwältin Gisa Pahl war kläglich in sich zusammengebrochen.

Streitgrund war ein Internettext der antifaschistischen Initiative gewesen, in dem VAWS vorgeworfen wurde, er würde Tipps „zur Umgehung von Gesetzen gegen Volksverhetzung und rassistische Mordaufrufe“ veröffentlichen. Dabei ging es um das bei VAWS verlegten Buch „Mäxchen Treuherz“, das ausgerechnet Anwältin Pahl unter dem Pseudonym Gisela Sedelmaier geschrieben hatte. Milan als Webmaster wird nun per Klage genötigt werden, den Text von der Seite zu nehmen.

Nach Ansicht von Pahl behaupteten die Grufties, ihr Buch würde rassistische Mordaufrufe enthalten, was nicht den Tatsachen entspreche. Das stritt die Verteidung des Beklagten allerdings ab: Es gehe nach Meinung der Grufties in dem Buch vielmehr darum, wie man Gesetze umgehen könne, die rassistische Mordaufrufe unter Strafe stellen.

Diese Interpretation sei, so das Gericht, aus der Sicht eines objektiven Lesers naheliegend. Schließlich kläre das Buch unter anderem sehr deutlich darüber auf, dass der Ausspruch „Nur ein toter Jude ist ein guter Jude!“ strafbar sei und tunlichst vermieden werden sollte.

Daraus folgerte das Gericht wiederum, dass sich Pahl an ein Publikum wende, das gewillt sei, solche Äußerungen zu machen – also: zu Morden aufzurufen.

Pahl konterte unwirsch, ihr Buch sei vergleichbar mit einem Ratgeber für Mietrecht, der auch darstelle, was erlaubt und verboten sei, und überhaupt: „Wenn man so etwas über Katholiken behaupten würde, hätten sie damit überhaupt kein Problem, nur bei Juden ist das dann gleich Volksverhetzung.“

Argumentativ drehte sich Pahl im Kreis, und auch Symaneks Einwurf, in einer anderen Broschüre der Gruftis würde VAWS deutlich der Aufruf zum Mord unterstellt, wurde abgewiesen, da es hier um die Internetseite gehe.

Vor einiger Zeit hatte auch der „Spiegel“ straflos behaupten dürfen, dass einer der Mitarbeiter des VAWS-Verlages, Josef Klumb, ein „Nazi“ sei. Klumb spielt in der Rechtsrock-Band „Von Thronstahl“. Vor der „Spiegel“-Berichterstattung spielte Klumb auch bei den Rammstein-Epigonen „Weißglut“ – dann allerdings zog die Plattenfirma Epic-Sony die Notbremse und erwirkte seinen Rausschmiss.

In Bremen jetzt also eine erneute Schlappe für die Rechten aus Oberhausen. Doch auch Milan zeigte sich nur mäßig begeistert über den Ausgang: „Ich hätte mir ein eindeutiges Statement des Gerichtes gegen Rechtsextremismus gewünscht. Aber so ist es schon okay.“

Till Stoppenhagen