Gut wegschließen

Die Kommunen setzen gerne Wahlcomputer ein, weil es ihnen an Wahlhelfern fehlt. Experten befürchten Sicherheitsmängel

Bis vor einem Jahr häuften sich in den Niederlanden die unbequemen Nachrichten im Zusammenhang mit Wahlcomputern. Es begann mit den Gemeinderatswahlen im April 2006. Ein Kandidat erhielt in einem Wahllokal deutlich mehr Stimmen als in den anderen. Auffällig: Gerade in diesem Wahllokal war er als Wahlhelfer tätig. Als die örtliche Lokalzeitung im Nachhinein nochmals zur Abstimmung aufrief, ließ sich das Ergebnis nicht wiederholen. Im Oktober sorgte dann die Initiative „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ zusammen mit dem Chaos Computer Club für Schlagzeilen. Die Hacker installierten auf einem Wahlcomputer des Typs Nedap ES3B, dem Typ, an dem 90 Prozent der Niederländer ihre Stimme abgaben, ein Schachspiel. Das war nicht nur eine Anspielung auf Nedap-Geschäftsführer Jan Groenendaal, der zuvor mit aller Ironie bekannt gab, er würde gerne vorgeführt bekommen, dass jemand mit seinen Computern Schach spielen könne. Sondern auch ein praktischer Beweis dafür, dass die Geräte manipulierbar sind. Richtig eng wurde es Anfang 2007. Groenendaal, in den Niederlanden Quasimonopolist für Hard- und Software, forderte das Innenministerium auf, seinen Betrieb „zu einem angemessenen Betrag“ zu übernehmen. Dann werde auch die Mitwirkung bei den anstehenden Provinzwahlen kein Problem sein. Das Innenministerium reagierte schließlich. Zunächst untersagte es die Zulassung der Wahlgeräte vorläufig, mit der Begründung, die Verordnung überarbeiten zu wollen. Im Mai 2008 kippte das Ministerium die Erlaubnis schließlich endgültig. Jetzt wählen die Niederländer wieder auf Papier. Mit einem roten Bleistift. SVE

AUS KARLSRUHE CHRISTIAN RATH

Vertrauen ist gut, Kontrollierbarkeit ist besser. Nach diesem Motto wird das Bundesverfassungsgericht vermutlich bald Nachbesserungen beim Einsatz von Wahlcomputern fordern. Gestern verhandelten die Richter über Einsprüche gegen die Bundestagswahl 2005. Zwei Bürger haben die Wahl angefochten, weil dabei zwei Millionen Deutsche ihre Stimme mittels Wahlcomputer abgegeben haben.

Die Wahlgeräte von der holländischen Firma Nedap haben ein großes Bedienfeld, das wie ein Stimmzettel aussieht. Gewählt wird per Knopfdruck: Zuerst wird links ein Wahlkreiskandidat ausgewählt, dann rechts die Zweitstimme an eine Partei vergeben. Das Ganze muss jeweils bestätigt werden, dann liegen die Stimmen in einem elektronischen Speicher, der „digitalen Wahlurne“. Nach Schließung des Wahllokals spuckt der Computer einen Zettel aus – fertig ist das örtliche Wahlergebnis.

Bei der letzten Bundestagswahl waren 2.150 derartige Geräte in 63 Kommunen im Einsatz. Mit dabei auch große Städte wie Köln und Dortmund. Für die Kommunen sind die Computer attraktiv, weil es immer schwieriger wird, genügend Wahlhelfer zu finden. Auch die Wahlleiter freuen sich, wenn sie bereits kurz nach Wahlende das örtliche Ergebnis verkünden können.

Nach Ansicht des SPD-Abgeordneten Carl-Christian Dressel sind Wahlcomputer praktisch und spiegeln den Wählerwillen besser wider. „Die Auszählfehler von ermüdeten Wahlhelfern können vermieden werden“, betonte Dressel gestern in Karlsruhe, „es ist auch nicht mehr möglich, aus Versehen ungültig zu wählen, weil man zu viel Kandidaten ankreuzt“.

Doch die beiden Kläger, der Physiker Ulrich Wiesner und sein Vater, der emeritierte Politikprofessor Joachim Wiesner, lehnen Wahlcomputer beim derzeitigen Stand der Technik generell ab, weil sie nicht kontrollierbar seien. Niemand könne beim Auszählen zuschauen, denn das macht die Maschine alleine. Und wenn es Zweifel gibt, könne auch nicht nachgezählt werden. „Die Computer sind eine Black Box“, brachte es der Rechtsprofessor Ulrich Karpen, der die Kläger vertritt, auf den Punkt.

Das Misstrauen wuchs, als es 2006 niederländischen Hackern gelang, die Software von Wahlcomputern zu manipulieren. „Die größte Wirkung erzielt eine Manipulation natürlich, wenn sie direkt beim Hersteller vorgenommen wird“, so Karpen, „denn dann beeinflusst sie gleich ganz viele Wahllokale.“ Befürchtet wird zum Beispiel eine Veränderung der Software, bei der jede 14. Stimme für Partei A an die Partei B umgeleitet würde.

Die vom Gericht geladenen Experten konnten die Bedenken gestern nicht zerstreuen. Manipulationen an der Software könnten zwar entdeckt werden, aber nur nachträglich vorgenommene. Veränderungen am Computer selbst seien nur sehr aufwändig festzustellen. Bisher hat nur die Stadt Cottbus ihre Wahlcomputer vor der Wahl überprüfen lassen. Andere Kommunen vertrauen darauf, dass die Geräte gut weggeschlossen sind.

Rudolf Mellinghof, der federführende Richter, fragte gestern deshalb immer wieder, warum es keine Kontrollausdrucke der Stimmabgabe gibt. Diese könnten dann in einer echten Wahlurne gesammelt und bei Zweifeln am Ergebnis nachgezählt werden. Auch andere Richter schienen einen derartigen Sicherheitsmechanismus für nötig zu halten. Allerdings gab der hessische Landeswahlleiter Wolfgang Hannapel zu bedenken, dass auch dies keine völlig sichere Lösung ist. „Die Software könnte ja so manipuliert sein, dass etwas anderes gezählt wird, als auf dem Kontrollzettel steht.“

Die Bundestagswahl 2005 steht nun nicht wirklich auf dem Spiel. Die Kläger hatten ja auch keinen konkreten Manipulationsverdacht vorgebracht, sondern nur darauf hingewiesen, dass Manipulationen viel schwerer zu erkennen seien als bei der „guten alten Zettelwahl“.

Die Richter könnten aber eine Änderung des Wahlgesetzes fordern, das Wahlcomputer derzeit zulässt. Sie müssten dazu einen neuen, bisher nicht im Grundgesetz stehenden Wahlgrundsatz erfinden, das „Prinzip der öffentlichen und transparenten Wahlauszählung“. Vermutlich sind die Richter hierzu bereit. Das Urteil erfolgt in zwei bis drei Monaten.