in kürze HOMOSEXUELLE PAARE
: Zuschlag für Kinder

Arbeiter im öffentlichen Dienst haben Anspruch auf die Zahlung eines Sozialzuschlags für Kinder ihres eingetragenen Lebenspartners. Das Arbeitsgericht Neubrandenburg entschied gestern erstmals in einem Fall dieser Art zu Gunsten eines lesbischen Paares, das den Bund als Arbeitgeber verklagt hatte (Az: 3 Ca 2314/02). (dpa)