Noch kein Entschluss

Gesetzentwurf, der die gewerbliche Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen wollte, wurde vertagt

BERLIN ■ taz Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin nun doch keine Mehrheit für den Gesetzentwurf zum Verbot der gewerblichen und organisierten Suizidbeihilfe bekommen. Stattdessen gab es nur einen Kompromiss der Länderkammer: Im Entschließungsantrag haben sich die 13 Bundesländer darauf geeinigt, noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten, wonach gewerbsmäßige Selbstmordbeihilfe unter Strafe gestellt werden soll.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) betonte, dass der Entschließungsantrag eine breite Mehrheit in den entscheidenden Fragen des Schutzes von Leben habe: „Dort, wo es um Sterben und Würde des Menschen geht, gibt es zwischen Demokraten und Demokratinnen keine grundsätzlichen Unterschiede.“ Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur war der Entschließungsantrag erst in letzter Minute nach Gesprächen zwischen Kurt Beck und seinem Amtskollegen aus Baden-Württemberg Günther Oettinger (CDU) zustande gekommen.

Die bayerische Staatsministerin der Justiz, Beate Merk (CSU), lobte die Entschließung: „Seit Jahren diskutieren wir über die Strafbarkeit von Selbsttötung und über die Sanktionen, die helfen wollen, aber nicht helfen.“ Nun könne mehrheitlich eine Entscheidung getroffen werden. Man akzeptiere nicht die „Quacksalber des Todes“.

Die Gesetzesinitiative, die von den Ländern Saarland, Hessen und Thüringen vorgelegt worden war und der sich mehrere unionsgeführte Länder angeschlossen hatten, sah ursprünglich vor, dass die gewerbliche und organisierte Beihilfe zur Selbsttötung mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldbußen zu ahnden sei. Der erste Entwurf war 2006 im Bundesrat eingebracht, in den Ausschüssen aber nicht abschließend beraten worden. Aktualität gewann er durch die umstrittene Hilfe des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch beim Suizid einer 79-jährigen Frau.

Nun soll geprüft werden, ob auch die Gründung einer Vereinigung, deren Zweck darauf gerichtet ist, „anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren“, oder die maßgebliche Mitgliedschaft strafbar werden können. „Wir wenden uns dagegen, dass Organisationen mit der Sterbehilfe ein gewerbstätiges Geschäft betreiben“, sagte Hamburger Justizsenator Till Steffen (Die Grünen). Er forderte, den Strafbestand klarer zu fassen. Gleichzeitig appellierte er für mehr Spielraum in Palliativstationen und Hospizarbeit, die von dem künftigen Gesetz nicht eingeschränkt werden sollten.

JULIA WALKER