Datenschützer gegen heimliche Einbrüche

BERLIN taz ■ Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat am Freitag in Berlin abgelehnt, das heimliche Einbrechen in Wohnungen zuzulassen, um Online-Durchsuchungen durchzuführen. Soweit deren Vorbereitung und Durchführung die Unverletzlichkeit der Wohnung laut Artikel 13 des Grundgesetzes verletze, sei dazu eine besondere Rechtsgrundlage nötig, so eine gemeinsame Erklärung der Datenschützer von Bund und Ländern. Schaar ergänzte, er rate davon ab, das Grundgesetz entsprechend zu ändern. Er zeigte sich außerdem „überrascht“, dass ein solcher physischer Eingriff nun doch nötig sein, um Online-Durchsuchungen vorzunehmen. Bisher hieß es stets, dass Rechner auch via Internet entsprechend präpariert werden könnten. Generell forderten die Datenschützer Behörden und Bürger zu einem sensibleren Umgang mit Daten auf. MLA