EC-Karte: OLG stärkt Banken

FRANKFURT/MAIN dpa ■ Wenn Diebe von EC-Karten kurz nach der Tat mit der Eingabe der PIN-Nummer Geld von Bankautomaten abheben, steht der Karteninhaber unter Beweiszwang. Er muss dann nachweisen, dass er nicht selbst zur missbräuchlichen Verwendung der Karte beigetragen hat. Mit dieser Begründung wies das OLG Frankfurt die Klage einer Verbraucherschutzzentrale ab, die im Auftrag von zwölf Kunden eine Bank verklagt hatte. Die Bank hatte argumentiert, die Kunden hätten ihre PIN nicht sorgfältig genug aufbewahrt. Dem folgte das OLG. (Az. 23 U 38/05)