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Einwohner. In der Nähe des Speyerer Doms darf kein Bordell gebaut werden, weil die Stadt weniger als 50.000 Einwohner hat. Das ging aus einem gestern bekannt gewordenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor. Laut Sperrbezirksverordnung sei die Prostitution grundsätzlich in Gemeinden bis 50.000 Einwohner untersagt. Der Kläger hatte in der Nähe des Doms ein Mietshaus zur Wohnungsprostitution zur Verfügung stellen wollen. Die Stadt hatte ihm die Genehmigung verweigert. Er zweifelte jedoch die zugrunde gelegte Einwohnerzahl an, da auch Personen mit Zweitwohnsitz berücksichtigt werden müssten. Dann hätte Speyer mehr als 50.000 Einwohner. Und dazu viele geile Zweieinigkeiten.