„Taxi auf eigene Kosten“

VORTRAG Ein Arbeitsrechtler informiert über Urlaubsansprüche und Notfälle beim Streik

■ 46, ist Rechtsberater für Arbeits und Sozialversicherungsrecht in Bremen.

taz: Herr Kleinhenz, wie frei bin ich in meiner Urlaubsplanung?

Ingo Kleinhenz: Wenn der Betrieb drei Fünftel des Urlaubs vorgibt, ist das zulässig. Arbeitgeber sollten die Urlaubswünsche aber berücksichtigen.

Und da gilt „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“?

Urlaubsanträge können aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden oder wenn dem Wünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten vorzugswürdig sind.

Zum Beispiel?

In den Schulferien haben immer die Vorrang, die auch schulpflichtige Kinder haben.

Was mache ich, wenn der Antrag abgelehnt wird, der Flieger aber schon gebucht ist?

Im Zweifelsfall hat man Pech. Wer vor der Genehmigung bucht, trägt das Risiko, dass der Flieger ohne ihn abhebt.

Haben Eltern das Recht, zu Hause zu bleiben, wenn die Kita streikt?

Wenn man nachweist, dass es keine andere Möglichkeit gibt, die Kinder zu betreuen, kann man vorübergehend ohne Urlaubstag zu Hause bleiben. Dauert der Streik aber länger oder wird angekündigt, so muss eine andere Lösung gefunden werden.

Und bei einem Bahnstreik?

Das „Wegerisiko“ liegt beim Arbeitnehmer, der muss sehen, wie er zur Arbeit kommt – wenn nötig, auch mit dem Taxi auf eigene Kosten.

Muss ich meinen Urlaub abbrechen, wenn in der Firma ein Notfall passiert?

Wenn man auf Mallorca am Strand liegt und der Chef anruft, muss man zumindest rechtlich nicht zurückkommen.Interview: Schm

18 Uhr, Arbeitnehmerkammer, Bürgerstraße 1