Armee-Musiker*innen spielen „Layla“: Die Bundeswehr schunkelt mit

Das Heeresmusikkorps Kassel spielt auf einem Fest den Hit „Layla“ – trotz sexistischem Text. Konsequenzen hat das für die Sol­da­t*in­nen wohl nicht.

Trommler in Bundeswehruniform, Detailaufnahme

Trommelwirbel: Musikkorps des Wachbataillons der Bundeswehr, Archivbild von 1998 Foto: Friedrich Stark/imago

Die Fest­be­su­che­r*in­nen auf dem Schützenplatz von Olpe hatten ihren Spaß, wie man in einem YouTube-Video sieht. Der frisch gekürte Schützenkönig und seine Frau tanzten auf dem Tisch. Das Publikum klatschte und johlte. Es lief ja auch gerade „Layla“, der Nummer-eins-Hit aus den Charts, der eine eingängige Melodie hat, aber wegen seines sexistischen Textes („Meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler“) umstritten ist.

Eigentlich nicht ungewöhnlich für ein Volksfest. Was die Szene im Sauerland dann aber doch speziell machte: Der Song kam nicht aus der Konserve, sondern wurde live gespielt – in einer Blasmusikversion von Sol­da­ten des Heeresmusikkorps Kassel, die das Fest begleiteten. Der Oberstleutnant, der die Kapelle leitet, dirigierte nicht nur seine Musiker, sondern heizte laut singend auch die Zu­schaue­r*in­nen an.

Die Debatte über das Lied sei für ihn völlig überzogen, sagte der 41-Jährige in dieser Woche der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen. „Wer sucht, wird in vielen Liedern Sexismus finden.“

Weniger begeistert als das Publikum in Olpe reagierten die Vorgesetzten des Oberstleutnants. „Selbstverständlich distanziert sich der Militärmusikdienst, wie auch die gesamte Bundeswehr von Diskriminierung, Benachteiligung oder sexistischer Darstellung“, sagte ein Sprecher des Zentrums Militärmusik der Bundeswehr der taz. „Der Leiter des Heeresmusikkorps Kassel wurde hinsichtlich der hier vorliegenden Thematik sensibilisiert.“

Nachsicht von den Vorgesetzten

Ein „Layla“-Verbot haben Bundeswehr und Verteidigungsministerium aber ihren Mu­si­ke­r*in­nen nicht erteilt. „Die Leiter der Musikeinheiten des Militärmusikdienstes der Bundeswehr sind in ihrer Programmauswahl grundsätzlich frei“, sagte der Sprecher. Disziplinarmaßnahmen hat der Oberstleutnant wohl nicht zu befürchten.

In einem anderen Fall, in dem eine Soldatin öffentlich sexuelle Präferenzen äußerte, griff die Bundeswehr härter durch: Ende Mai bestätigte das Bundesverwaltungsgericht einen Verweis für eine transgeschlechtliche Bataillonskommandeurin. Auf ihrem Profil einer Dating-Plattform hatte sie geschrieben: „Offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“

Nach Auffassung des zuständigen Truppendienstgerichts hat sie damit den Eindruck vermittelt, dass sie sich selbst und ihre Ge­schlechts­part­ne­r*in­nen zu reinen Sexobjekten reduziere. Damit habe sie dem Ruf der Bundeswehr geschadet. Anders als die Soldaten auf dem Olper Schützenfest trat sie ohne Uniform oder sonstigen Bundeswehrbezug auf.

Das Lied „Layla“ ist der erste Ballermann-Hit, der den ersten Platz der Charts erreicht hat. Die Debatte entspann sich, nachdem die Stadt Würzburg beschlossen hatte, dass der Song bei einem Volksfest auf einem städtischen Gelände nicht mehr gespielt werden soll. Einige Kommunen und Festveranstalter schlossen sich an. Der „ZDF-Fernsehgarten“ führte das Lied mit Originaltext auf. Auch in der Bläserversion dürfte es weiter zu hören sein: Im Fachhandel gibt es „Layla“-Noten für Blasorchester und für Big Bands.

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