Armut in der Coronakrise: Kein Laptop für Adil

Kinder aus Hartz-IV-Familien haben in Zeiten geschlossener Schulen Schwierigkeiten, am Homeschooling teilzunehmen. So wie Adil.

Eine Schülerin arbeitet auf einem Tablet in ihrem Bett für die Schule

Lernen als Luxus Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Der Brief der Schule trägt das Datum vom 18. März. „Ich unterrichte Sie darüber, dass die Leistungen ihres Sohnes Adil, Schüler der Klasse 9d, in Mathematik, Gesellschaftslehre und Naturwissenschaft nicht ausreichend sind und dadurch die Versetzung gefährdet ist.“ Adil* besucht eine Gesamtschule in Mönchengladbach. Wie alle anderen Schulen bundesweit ist sie seit dem 16. März geschlossen. Die SchülerInnen erhalten Aufgaben per Internet. Doch in Adils Familie gibt es weder einen Computer noch einen Drucker. Wie soll er jetzt den Anschluss schaffen?

Gleich am ersten Tag der Schulschließung hat sich Adils Vater, Thomas Wasilewski, an das Jobcenter Mönchengladbach gewandt. Thomas Wasilewski ist genau wie seine Frau erwerbsunfähig, die fünfköpfige Familie lebt von Hartz IV. 1.400 Euro überweist das Jobcenter jeden Monat. Im Regelsatz enthalten sind auch 2,51 Euro pro Erwachsenem und bis zu 2,07 Euro pro Kind „für Kauf und Reparatur von Festnetz- und Mobiltelefonen und anderen Kommunikationsmitteln“. Für den Kauf eines Computers reicht das nicht.

Der Staat zeigt sich in der Corona­krise großzügig: Unternehmen erhalten Beihilfen. Menschen, deren Einkommensquellen krisenbedingt versiegen, können problemlos Grundsicherung beantragen, ohne dass sie ihre Vermögensverhältnisse aufdecken oder nachweisen müssen, dass ihre Wohnung billig genug ist. Doch dadurch entstehen plötzlich zwei Gruppen von Bedürftigen: Die Neuen, die schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten. Und jene, die schon vorher Grundsicherung bezogen. Sie erhalten keinen Krisenaufschlag, sondern müssen Mehrbedarfe, wie es im Amtsjargon heißt, weiterhin begründen und beantragen.

Wasilewski beantragte also, dass das Jobcenter die Kosten für die Anschaffung eines Computers samt Monitor und Drucker übernehmen möge. Ein entsprechendes Angebot hatte er bei Aldi gefunden, 970 Euro würde alles zusammen nach seiner Kalkulation kosten. Mittels dieses Familiencomputers sollten nicht nur Adil, sondern auch seine beiden Brüder, die ein Berufskolleg und ein Gymnasium besuchen, virtuell mit ihren Schulen verbunden bleiben.

Sich an die Schule zu wenden, wäre ihnen peinlich

Mit dem Brief von Adils Schule wurde die Sache noch einmal dringlicher. „Wie soll mein Sohn denn den Stoff nachholen, wenn wir nicht mal ’nen Computer haben?“, fragt der Vater am Telefon. „Ich kann mir doch keinen backen.“ Am 20. März hatte Wasilewski noch nichts vom Jobcenter gehört und nahm sich eine Anwältin. Sie sollte dem Jobcenter per einstweiliger Verfügung Druck machen, die Kosten für die Anschaffung eines Computers zu übernehmen.

Doch die einstweilige Verfügung wurde vom Sozialgericht Düsseldorf am 26. März abgewiesen. Zwei Tage zuvor hatte auch das Jobcenter Mönchengladbach beschieden: „Solange nicht nachgewiesen wird, dass die Schulen verpflichtenden, digitalen Unterricht durchführen und dass den Antragstellern erhebliche Nachteile drohen, wenn sie an diesem nicht teilnehmen können sowie kein Smartphone zur Erledigung der Aufgaben vorhanden ist, ist eine Eilbedürftigkeit nicht gegeben.“ Antrag abgelehnt.

Wasilewksi ist empört: „Versuchen Sie mal PDF-Dateien an einem Huawei Smartphone der billigsten Kategorie zu bearbeiten. Das geht nicht“. Adils Schule stellt den Schülern nicht nur PDF-Dateien, sondern auch Zip-Dateien zum Download zur Verfügung. Für die Schüler der neunten Klasse sind das in Mathematik beispielsweise sieben Dateien mit Arbeitsblättern.

Wieso er sich nicht an die Schule gewandt habe? Wasilewski zögert am Telefon. Seine Söhne wollten das nicht. „Kein Kind erzählt gern, meine Eltern sind Hartz-IV-Empfänger.“ Außerdem wisse die Schule doch, dass die Familie arm sei. „Die sehen, dass die Kinder immer die gleichen Klamotten anhaben. Das geht doch nicht nur uns so, das ist in vielen Familien der Fall.“

Fast zwei Millionen Kinder leben in Familien, die Grundsicherung erhalten, so die aktuellste Statistik der Bundesagentur für Arbeit vom Juni 2019. Über eine Million sind im schulpflichtigen Alter – und somit auch in Zeiten von Homeschooling potenziell ohne Zugang zu einem Computer. Ralf Baum, Bereichsleiter für Leistungen beim Jobcenter Mönchengladbach, nimmt sich am Telefon Zeit, diese „hochbrisante Frage“ aus Sicht des Jobcenters zu erklären. Zum konkreten Fall darf er sich nicht äußern, deshalb erläutert er die allgemeine Lage. „Wir sind also weiterhin angehalten, Steuergelder nicht dafür auszugeben, Schüler grundsätzlich mit Computern auszustatten, sondern nur wenn diese zwingend erforderlich sind, um eine Benachteiligung zu vermeiden.“ Ganz maßgeblich für diese Einschätzung sei die Auffassung der Schule.

Pflichtschuldig hatte die zuständige Sachbearbeiterin der Wasilewskis bei den Schulen der Kinder angerufen. „Zwei von drei Schulen haben erklärt“, so steht es in dem Ablehnungsbescheid an die Familie, „dass ein Handy zur Erledigung der Aufgaben ausreichend sei.“

Baum weist darauf hin, dass die Jobcenter nach Ermessen handeln, also jeden Einzelfall neu prüfen müssen. „Natürlich wäre es schöner, wenn per Gesetz geregelt wäre, dass alle Schüler einmalig einen Zuschuss für den Erwerb eines Computers bekämen. Oder wenn die Schulen diese zur Verfügung stellten.“ Doch da diese klare rechtliche Grundlage fehle, gebe es eine Menge Klagen und widersprüchliche Gerichtsurteile.

In der Tat entscheiden Sozialgerichte von Fall zu Fall und regional unterschiedlich. Im Jahr 2018 befand das Sozialgericht Gotha, dass Computer zum Schulbedarf zählen und die Jobcenter den Mehrbedarf übernehmen müssten. Einige Monate später wurde einer alleinerziehenden Mutter mit fünf Kindern aus Baden-Württemberg ebenjener Zuschuss verweigert.

Als eines der Kinder, eine Schülerin der 8. Klasse, daraufhin vor Gericht zog und unter anderem auf das Urteil aus Gotha verwies, lehnte das Sozialgericht Karlsruhe den Antrag im Januar 2019 dennoch ab. Zwar erkannte es an, dass die Schülerin einen internetfähigen Computer braucht. Der Bedarf sei jedoch nicht als „laufend“ einzustufen, sondern trete nur einmal auf. Deshalb könnten die Kosten nicht übernommen werden, lediglich ein Darlehen könne gewährt werden.

Absurde Begründung

Weil sich also Hartz-IV-Empfänger nicht jeden Monat einen Computer kaufen, sondern lediglich einmal in fünf Jahren, darf der nicht bezahlt werden? Die Begründung scheint absurd. Die Rechtsgrundlage ist jedoch in jedem dieser Fälle die gleiche: das Sozialgesetzbuch II.

Anfrage an das zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales. Besteht angesichts der widersprüchlichen Urteile nicht eine Regelungslücke im Sozialgesetzbuch II? Reichen die Leistungen, welche im Regelsatz für Kommunikationsmittel vorgesehen sind, in Zeiten von geschlossenen Schulen und Homeschooling per Internet wirklich aus? Oder sieht das Ministerium Nachbesserungsbedarf?

Eine Sprecherin des von SPD-Minister Hubertus Heil geführten Ministeriums beantwortet alle Fragen in einem Satz: „Über die Frage, wie soziale Härten, die durch die Coronakrise in verschiedenen Lebensbereichen entstehen, abgefedert werden können, befindet sich das BMAS im engen Austausch mit anderen Ressorts innerhalb der Bundesregierung sowie mit den für die Schulpolitik zuständigen Ländern.“ Auf Nachfrage heißt es, mehr könne man derzeit nicht mitteilen.

Aufruf der Linken

Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles macht auf die Lage von einkommensschwachen Familien während der Coronakrise aufmerksam und schlägt unter anderem vor, dass jeder Haushalt 350 Euro Zuschuss für einen Laptop und 100 Euro für Drucker und Papier erhält. So könnten auch Kinder aus benachteiligten Familien am virtuellen Unterricht teilnehmen.

Bildungspolitikerinnen der Linken haben ebenfalls einen Aufruf gestartet. Sie fordern die Jobcenter auf, das häusliche Lernen durch internetfähige Geräte sicherzustellen. Damit sich die Ungerechtigkeit im Bildungssystem nicht weiter verschärfe, müssten Leistungen zum Kauf eines Computers und eines Laptops gewährt werden.

Auch Thomas Wasilewski hat sich schriftlich an Hubertus Heil gewandt: Für das erforderliche digitale Lernen fehle vielen Kindern ein Laptop oder Computer und den Familien das Geld, diesen zu kaufen. „Ein sozialdemokratisch geführtes Ministerium für Arbeit und Soziales muss der Chancenungleichheit entgegenwirken und hier schnellstmöglich eine eindeutige Lösung im zweiten Sozialgesetzbuch herbeiführen“, schreibt Wasilewski in seinem Brief vom 6. April. Unterschrieben haben er, seine Frau und die drei Kinder.

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