Assange wehrt sich gegen Auslieferung: Ein Mann fürs Grundsätzliche

Wikileaks-Kopf Julian Assange will seine Auslieferung nach Schweden verhindern. Dafür müsste sein Fall jedoch als Präzedenzfall anerkannt werden.

Julian Assange nach der Urteilsverkündung vom 2. November in London. Bild: dpa

LONDON taz | "Vielleicht muss Vaughan Smith jetzt doch noch einen weiteren Esser zu Weihnachten einplanen", lästerte gleich nach Bekanntwerden der Nachricht der britische Blogger Robert Booth auf Twitter.

Denn Smith, britischer Restaurantbesitzer, Videojournalist und Rechtsaußen-Liberaler, beherbergt immer noch Wikileaks-Gründer Julian Assange in seinem englischen Exil. Und der hat trotz seiner Anfang November vom Gericht genehmigten Ausweisung nicht vor, das Land zu verlassen.

Einen Tag vor Ablauf der Auslieferungsfrist teilte am Dienstagabend Assanges Londoner Anwältin Gareth Peirce mit, ihr Mandant werde gegen die Entscheidung des High Court vom 2. November vorgehen.

Haftbefehl sei verhältnismäßig und rechtmäßig

Das Gericht hatte Assanges Auslieferung an Schweden aufgrund eines europäischen Haftbefehls für "verhältnismäßig" und "rechtmäßig" angesehen. Der Australier wird beschuldigt, im August 2010 in Stockholm eine Frau vergewaltigt und eine weitere sexuell belästigt zu haben. Assange bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer politischen Kampagne.

Nach dem Richterspruch vom 2. November hätte Assange innerhalb von 14 Tagen an Schweden ausgeliefert werden müssen, die neuerliche Einspruch hebt diese Frist vorerst auf. Die Hürden für Assange sind hoch: Am 5. Dezember muss er den High Court davon überzeugen, dass sein Fall übergeordnete Bedeutung hat und über seine Person hinaus von "allgemeinem Interesse" für die "britische Rechtspflege" ist, also im Prinzip einen Präzedenzfall darstellt.

Sollte das Gericht dem nicht folgen, werde Assange laut BBC innerhalb von 10 Tagen ausgeliefert. Gibt der High Court der Argumentation statt, müssen Assanges Anwälte danach noch einen "leave to appeal", also eine Genehmigung, vor dem Supreme Court als oberstem Gericht in Berufung zu gehen, erstreiten. Gelingt auch dies, dürfte der Fall laut britischen Presseberichten erst im Frühjahr 2012 gehört werden.

Auch in London vor Gericht

Bislang hatten die britischen Vorinstanzen Assanges Beteuerungen, es läge keine Vergewaltigung vor, zurückgewiesen. Dass Assange aufgrund der Anschuldigen auch in London vor Gericht müsste, ist eine Voraussetzung für die Auslieferung.

Im Urteil vom 2. November hatte der High Court geurteilt, dass die Beschuldigung, Assange habe sexuellen Verkehr ohne Kondom gehabt, in England und Wales als Vergewaltigung gewertet würde, auch die Beschreibung des zweiten Falles von sexueller Belästigung weise auf eine Straftat hin.

Assange geht es um offenbar ohnehin in erster Linie darum, Zeit zu gewinnen. Doch auch in Schweden baut er vor: Hier wird sich ab sofort die PR-Agentur Ullman um seinen Fall kümmern. Agenturchef Harald Ullman bestätigte, man werde Assange "bei der Öffentlichkeitsarbeit helfen". Er selbst sei überzeugt, dass "Assange unschuldig ist."

Anmerkung: In Deutschland nimmt der Berliner Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, der auch die taz vertritt, die Interessen von Julian Assange wahr.

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