Asyl: Flüchtlinge im Hungerstreik

Vier Männer in Eisenhüttenstadt verweigern seit Freitag die Aufnahme von Nahrung.

Hungerstreik eines Flüchtlings - hier vor einem Jahr in Würzburg.

Auch Eisenhüttenstadt hat jetzt eine Art Flüchtlingscamp: Seit Dienstag steht ein Zelt vor der dortigen Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge. „Damit wollen wir die Flüchtlinge im Abschiebeknast unterstützen, die seit letzten Freitag hungerstreiken“, sagt Camporganisator Dirk Stegemann vom „Netzwerk gegen Lager und Abschiebung Eisenhüttenstadt“.

Aus dem Innenministerium in Potsdam hieß es, dass vier der ursprünglich acht Hungerstreikenden am gestrigen Dienstag die Nahrungsverweigerung fortsetzten. Sprecher Wolfgang Brandt wies zugleich die Behauptung des Netzwerks zurück, wonach mehrere Männer auch die Aufnahme von Flüssigkeit verweigerten. „Das war zu keinem Zeitpunkt zutreffend“, sagt Brandt. „Alle Männer trinken ausreichend Wasser.“

Medizinische Versorgung

Ebenso wies das Innenministerium auch die Darstellung des Netzwerks zurück, zwei der Hungerstreikenden in Eisenhüttenstadt wären nach eigenen Angaben an Tuberkulose erkrankt. „So eine Krankheit würden Ärzte und Krankenschwestern sofort erkennen und die Kranken nicht inhaftieren“, sagt Wolfgang Brandt. Eine medizinische Versorgung sei gesichert.

Mit dem Hungerstreik wollen die Männer aus Georgien und Pakistan einen Zugang zu einem fairen Asylverfahren erwirken und gegen ihre bevorstehende Abschiebung protestieren, sagte Berenice Böhlo, Anwältin zweier Flüchtlinge. Alle vier Männer sollen in ein anderes EU-Land zurückgeschoben werden, um dort ihr Asylverfahren fortzusetzen.

Im Falle des Pakistaners Usman Manir ist das zum Beispiel Ungarn, von wo er wegen rassistischer Überfälle nach Deutschland geflohen war. Wie die taz berichtete, war seine Rückschiebung nach Ungarn vor zwei Wochen durch Flüchtlingsaktivisten verhindert worden.

Berenice Böhlo hält Usman Manirs Abschiebehaft jedoch für rechtswidrig: „Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat die Abschiebung untersagt. Abschiebehaft ist nach der Rechtsprechung aber nur zur Sicherung einer kurzfristig anstehenden Abschiebung zulässig“, sagte sie.

Das Problem seien Behörden und Gerichte in Eisenhüttenstadt. „Die Bundespolizei hat die Fortsetzung der Abschiebehaft beantragt. Es würde mich überraschen, wenn das Amtsgericht Eisenhüttenstadt dem nicht stattgeben würde.“ Das Gericht sei „äußerst behördenfreundlich und nimmt den Flüchtlingen gegenüber problematische Positionen ein“, sagt Böhlo.

Das „Netzwerk gegen Lager und Abschiebung Eisenhüttenstadt“ kritisiert die schlechte medizinische und psychosoziale Versorgung der Flüchtlinge vor Ort. Diese läge nach Angaben des Flüchtlingsrates zu großen Teilen in der Hand einer Krankenschwester, die keine Fremdsprachen spreche und zwar großzügig Schmerzmittel verteile, eine Vorstellung bei Fachärzten aus finanziellen Gründen aber oft verweigere. MARINA MAI

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