Asylantrag in Deutschland: Abfuhr für Snowden

Mit einem knappen Satz lehnt die Bundesregierung den Antrag des berühmten Whistleblowers ab. Innenminister Friedrich hätte auch anders entscheiden können.

Edward Snowden ist überall – zumindest auf den Bildschirmen Bild: ap

BERLIN taz | Es ist ein Satz mit gerade mal acht Wörtern, ohne Begründung, ohne Argument. Knapper lässt sich eine Hoffnung nicht beenden. „Die Voraussetzungen für eine Aufnahme liegen nicht vor.“ Diesen Satz verschickten das Auswärtige Amt und das Innenministerium in einer Mail am Dienstagabend.

Damit ist klar: Deutschland wird Edward Snowden nicht aufnehmen, die Bundesregierung lehnt den Asylantrag des berühmt gewordenen Whistleblowers ab. Snowden, dessen Enthüllungen die Überwachungswut der USA-Geheimdienste öffentlich gemacht haben, darf nicht auf Unterstützung durch das Kabinett von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hoffen.

Mit der Absage endet ein Tag, der teils wie ein politischer Krimi anmutet. Er beginnt am frühen Dienstagmorgen – mit dem Hilferuf eines Gejagten. Um 1.30 Uhr Weltzeit veröffentlicht die Plattform Wikileaks zwölf dürre Zeilen im Internet.

Edward Snowden habe mehrere Staaten um Asyl gebeten, heißt es in der Erklärung. In den Anträgen schildere er das Risiko einer Verfolgung, die er in den USA zu erwarten habe. Auch Deutschland nennt Snowden als Staat, bei dem er gern Zuflucht suchen würde.

Politische Zwickmühle

Die Nachricht elektrisiert den politischen Betrieb in Berlin. Ausgerechnet Snowden. Der Mann, dessen Infos eine beispiellose Aushorchaffäre enthüllte. Sein Wunsch bringt die Bundesregierung in eine Zwickmühle. Gewährt sie ihn, belastet dies das eh schon stark strapazierte Verhältnis zu den USA. Lehnt sie ihn ab, verweigert sie einem Mann Schutz, der vielen jetzt schon als moderner Held gilt.

Snowden ist zum Symbol geworden. Ihm verdanken die Deutschen die Erkenntnis, dass die National Security Agency, kurz: NSA, ihre private Kommunikation umfänglich ausspähte. Rund eine halbe Milliarde Telefonate, E-Mails oder SMS im Monat speicherte der US-Geheimdienst laut einem Spiegel-Bericht jeden Monat. Stimmen die Berichte, ist es der wichtigste Geheimdienstskandal seit Jahrzehnten.

Der Asylantrag ist deshalb nicht nur die Bitte eines Verfolgten. Er ist viel mehr, ein brisantes Politikum.

Snowdens Rechtsbeistand faxt das Dokument an die deutsche Botschaft in Moskau, dort kommt es am Morgen an, ein paar Stunden nach der Wikileaks-Mitteilung. Ein paar formlos gehaltene Zeilen genügen – oft beantragen Menschen Asyl, die kein Deutsch beherrschen. Das Papier alarmiert die Diplomaten, die Botschaft meldet den Vorgang nach Berlin.

Friedrich zieht Fall an sich

Die Verwaltungsmaschine beginnt zu arbeiten. In Deutschland sind Asylfragen eigentlich Sache des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg, doch dort gibt man sich bedeckt. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat den Fall sofort an sich gezogen.

Snowden ist Chefsache. Allen Beteiligten ist klar, welchen Sprengstoff die Nachricht aus Moskau birgt.

Friedrich äußert sich am Dienstagmittag, er besucht eine Veranstaltung der Hessen-CDU in Wiesbaden. Das Thema lautet „Cybersicherheit“ – ausgerechnet. Snowden könne kein Asyl im eigentlichen Sinne beantragen, sagt der Minister. Denn dazu müsse er in Deutschland sein.

Das Grundrecht auf Asyl ist in Artikel 16a der Verfassung geregelt, es gewährt politisch Verfolgten Schutz. In der Tat kann es nur in Anspruch genommen werden, wenn man sich auf deutschem Boden befindet. Oder zumindest nah dran: Wer im Transitbereich des Flughafens Frankfurt steht oder von der Bundespolizei an der Grenze aufgegriffen wird, darf auch Asyl beantragen.

Der zweite Weg

All das ist jedoch bei Snowden nicht der Fall. Er soll sich nach wie vor im Transitbereich des Moskauer Flughafens aufhalten.

Es gibt jedoch einen zweiten Weg: Die Paragrafen 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes regeln die Aufnahme von Ausländern aus „völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen“. Ein Aufenthalt kann demnach erlaubt werden, wenn das Innenministerium „zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik“ die Aufnahme erklärt.

Politisches Interesse, das kann so ziemlich alles sein. Das Gesetz gibt also Minister Friedrich persönlich die Macht, über Snowden zu entscheiden. Ein Federstrich genügt, um ihn nach Deutschland zu holen. Oder eben nicht.

Das Auswärtige Amt prüft den Tag über, ob humanitäre Gründe gegeben sind. Doch die Diplomatieprofis erarbeiten nur eine Vorlage. Denn die letzte Entscheidung liegt bei Friedrich. „Am Ende glaube ich nicht, dass ein völkerrechtliches und humanitäres Argument zählen kann“, prognostiziert der Minister am Nachmittag.

Deutet er da schon an, dass ihm eine Aufnahme Snowdens zu heikel ist?

Skepsis bei Juristen

Die skeptische Einschätzung teilen selbst Stimmen von SPD und Grünen, es sind eher die Juristen, die Bedenken anmelden. Die USA sind weltweit der wichtigste Verbündete Deutschlands, ein Rechtsstaat, mit dem es diverse Auslieferungsabkommen gibt.

Viele Fragen sind offen: Wird Snowden tatsächlich politisch verfolgt? Kann ein US-Bürger humanitäre Gründe anführen, die ausreichen, um ihn nicht an eine geachtete Demokratie auszuliefern? Und auch das: Kann man Snowden glauben?

Schließlich beruht die ganze Aufregung auf mutmaßlichen Fakten, die er selbst an Medien weitergegeben hat. Selbst in der Opposition tut man sich am Nachmittag schwer mit endgültigen Aussagen. „Es ist unmöglich, allein mit Zeitungswissen ausländerrechtliche Fragen juristisch zu bewerten“, heißt es etwa in der SPD-Fraktion.

Bei der CDU-Veranstaltung in Hessen sagt Minister Friedrich einen entscheidenden Satz. „Am Ende wird es möglicherweise eine politische Frage sein.“ Das heiß übersetzt: Bei unklarer Sachlage bleibt es seine Entscheidung, ob Deutschland Snowden aufnimmt. Friedrich hat das letzte Wort, so, wie es das Aufenthaltsgesetz vorsieht.

Grüne fordern Aufnahme

Der SPD merkt man die Vorsicht bei der Bewertung an. „Wie bei jedem anderen Asylantrag auch ist zu prüfen, ob Edward Snowden politisch verfolgt wird“, sagt etwa Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann gegen Mittag. Prüfen, das ist eine zahme Formulierung für den der Zuspitzung nicht abgeneigten Oppermann. Der Jurist kennt die Fallstricke eines Aufnahmeverfahrens.

Die Grünen gehen weiter. Ihre Spitzenkandidaten, Katrin Göring-Eckardt und Jürgen Trittin, fordern am Nachmittag Kanzlerin Angela Merkel in einem Brief auf, den Whistleblower mithilfe des Paragrafen 22 aufzunehmen. In dem mit „Schutz für Edward Snowden“ überschriebenen Papier verweisen sie darauf, dass seine Informationen deutsche Bürger „auf unerhörte Eingriffe in ihre Grundrechte aufmerksam gemacht“ hätten.

Der CSU-Innenminister hat das offensichtlich anders gesehen.

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