Asyleinigung der Großen Koalition: Das ist beschlossene Sache

Eilverfahren, Abschiebungen, Residenzpflicht: Was hat die Regierung beschlossen? Was bedeutet es? Eine kurze Übersicht.

Polizist steht in der Nähe einer Gruppe von Flüchtlingen

Die neuen Regelungen beinhalten schärfere Sanktionen für die Flüchtlinge. Foto: dpa

Flüchtlingsausweis: Für alle Asylbewerber und Flüchtlinge soll es einen einheitlichen Ausweis und eine Datenbank geben. Bisher können sich Bundespolizei und andere Behörden untereinander nicht austauschen, weil die technischen Voraussetzungen fehlen. Der Ausweis soll für Asylantrag und Beantragung von Leistungen zwingend sein.

Asyl-Eilverfahren: Für Asylbewerber „aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperren, mit Folgeanträgen oder ohne Mitwirkungsbereitschaft“ soll das Verfahren nach drei Wochen beendet sein – einschließlich des Widerspruchs vor einem Verwaltungsgericht. Für sie soll es bundesweit drei bis fünf „besondere Aufnahme-Einrichtungen“ geben. Die ersten beiden sollen in Bamberg und Manching entstehen.

Residenzpflicht: Flüchtlinge erhalten erst Geld- und Sachleistungen, wenn sie in einer solchen Aufnahme-Einrichtung sind. Sie dürfen den Landkreis nicht verlassen. Verstöße werden mit dem Wegfall des Leistungsanspruchs geahndet, der Asylantrag ruht dann.

Abschiebungen: Sollen generell erleichtert werden. Für afghanische Flüchtlinge sollen dafür die „Entscheidungsgrundlagen“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überarbeitet werden, um sie in vermeintlich sichere Gebiete abschieben zu können. Die Regeln für ärztliche Atteste, mit denen Flüchtlinge ihre Abschiebung verhindern können, sollen in einem Gesetz definiert werden.

Familiennachzug: Für Flüchtlinge, die kein Bleiberecht bekommen, aber nicht abgeschoben werden, weil ihnen in der Heimat ernsthafter Schaden droht, wird für zwei Jahre der Familiennachzug ausgesetzt.

Sprachförderung: Mit rund fünf Euro im Monat sollen sich Flüchtlinge an ihren Sprach- und Integrationskursen beteiligen.

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