Asylrechtsverschärfung im Bundesrat: Schwarz-grüne Geschlossenheit

Der Bundesrat hat der Reform zugestimmt. Obwohl die Verschärfung bei den Grünen umstritten ist, stimmten auch grün regierte Länder dafür.

Winfried Kretschmann (links, Grüne) und Horst Seehofer (rechts, CSU)

Zeigt politische Geschlossenheit: Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Kretschmann mit CSU-Chef Seehofer Foto: dpa

BERLIN taz | Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat der Reform des Asylrechts zugestimmt. Das Gesetzespaket tritt damit zum 1. November in Kraft. Während die Mehrheit der Länder im Bundesrat mit Ja stimmte, enthielten sich die Koalitionen aus Bremen, Niedersachsen (beide Rot-Grün), Brandenburg (Rot-Rot) und Thüringen (Rot-Rot-Grün). Die Regierungen hatten sich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linkspartei) nannte die Enthaltung seines Landes eine „Erinnerung daran, dass ein besseres Gesetz möglich gewesen wäre“. Er kritisierte unter anderem, dass die Gesetzesänderung ein dauerhaftes Arbeitsverbot für geduldete Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten vorsieht. Ramelow sagte, die Maßnahme treibe die Geduldeten „in die Illegalität und die soziale Stigmatisierung“.

Bei den Grünen war die Asylreform umstritten. Im Bundestag hatte dem Gesetzespaket nur eine Grünen-Abgeordnete zugestimmt, der Großteil der Fraktion enthielt sich. Im Bundesrat stimmten dagegen mehrere Länder mit grüner Regierungsbeteiligung zu, darunter Baden-Württemberg.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte vor der Abstimmung, sein Land stoße wegen der Flüchtlingszahlen an seine Grenzen. Mit den Gesetzesänderungen wolle er der Bevölkerung zeigen, „dass wir als Politik in der Lage sind, geschlossen zu handeln“. Nur so könne man „den breiten gesellschaftlichen Konsens“ für die Aufnahme von Flüchtlingen erhalten.

Die Asylreform sieht unter anderem vor, dass Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive früher an Sprachkursen teilnehmen dürfen. Der Bund nimmt Ländern und Kommunen zudem einen größeren Teil der Gesamtkosten ab als bisher. Im Gegenzug sieht die Reform eine Reihe von Verschärfungen vor. Unter anderem werden Abschiebungen erleichtert und die Balkanstaaten Albanien, Kosovo und Montenegro zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt.

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