Asylverfahren abgelehnter Flüchtlinge: Steigerung um 150 Prozent

Immer häufiger wehren sich Flüchtlinge gegen Ablehnung, indem sie vor Gericht ziehen. Meistens geht es um Menschen aus Syrien, Moldau und Afghanistan.

Eine Person hält ein Dokument mit der Aufschrift „Aufenthaltsgestattung“

Viele Flüchtlinge klagen, weil sie nicht bleiben dürfen (Symbolbild) Foto: dpa

BERLIN dpa | Am Berliner Verwaltungsgericht schnellt die Zahl der Asylverfahren in die Höhe. Es gebe eine Steigerung um 151 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, teilte das Gericht am Dienstag mit. Bis zum 30. September gingen in diesem Jahr demnach 5.081 Asylverfahren ein.

Dadurch habe sich in wenigen Monaten die Zahl unerledigter Fälle auf knapp 11.300 erhöht und sei damit um fast 37 Prozent gestiegen, so Sprecher Stephan Groscurth. Die durchschnittliche Verfahrensdauer von rund neun Monaten werde das Gericht trotz angekündigter Verstärkung nicht halten können.

Die Fälle häufen sich laut Gericht seit Juni. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheide verstärkt über Asylbegehren, wurde als ein Grund angegeben. Gegen ihre Ablehnung wende sich nun eine Vielzahl von Bewerbern an das Verwaltungsgericht. Die meisten Asylverfahren entfielen auf die Herkunftsländer Syrien, Moldau und Afghanistan. Ein Ende der Entwicklung sei wegen der hohen Zahl unerledigter Anträge beim Bundesamt nicht abzusehen.

Der scheidende Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) betonte in einer Mitteilung, er habe das Problem im noch amtierenden Senat aus SPD und CDU schon vor Wochen angesprochen. Zunächst sollen sieben zusätzliche Richterstellen eingerichtet werden. Sie würden nach und nach besetzt. Im Doppelhaushalt 2016/2017 seien wegen der erwarteten Zunahme bei Asylverfahren drei zusätzliche Richterstellen bewilligt worden, so Heilmann. Das Verwaltungsgericht müsse entlastet werden.

Der CDU-Politiker machte für die Engpässe auch in den Geschäftsstellen der Gerichte die Sparpolitik des früheren rot-roten Senats verantwortlich. Die Folgen könnten nur langfristig behoben werden, so Heilmann.

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