Asylverfahren: Abflug im Schnellverfahren

Eine Studie weist dem Asylverfahren an Flughäfen "eklatante Mängel" nach - von sexueller Gewalt bis hin zu Verharmlosung.

Abschreckend: Asylverfahren direkt am potentiellen Abschiebe-Flughafen. Bild: dpa

BERLIN taz | Flüchtlinge, die auf dem Luftweg nach Deutschland kommen, haben wenig Chancen auf ein gerechtes Asylverfahren. Das zeigt eine Auswertung von 32 Flughafenasylverfahren zwischen 2006 und 2008, die der Flüchtlingsrat Wiesbaden im Auftrag von Pro Asyl am Flughafen Frankfurt durchgeführt hat. In dessen Transitbereich werden über 90 Prozent aller Flughafenasylverfahren abgewickelt. In der Mehrzahl der Fälle, in denen mit Hilfe eines Schnellverfahrens innerhalb von zwei Tagen nach der Antragstellung über das Asylgesuch befunden werde, gebe es "eklatante Mängel" in den Anhörungs- und Entscheidungsverfahren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Die Studie listet unter anderem Verfahrens- und Protokollfehler, unzureichende Dolmetscherkenntnisse, mangelnde Aufklärung des Sachverhalts und zweifelhafte Untersuchungs- und Verhörmethoden auf. So seien zum Beispiel männliche Opfer sexueller Gewalt entgegen der Dienstanweisungen des Bundesamts von Frauen angehört worden, oder die Menschenrechtssituation in den Militärregimen Birma und Eritrea sei "völlig verharmlost" worden. In einem anderen Fall ignorierte das Bundesamt die großflächigen Narben, die den gesamten Körper eines Antragstellers bedeckten. Immer wieder werde versäumt, über schwer erkrankte Asylsuchenden medizinisch-psychologische Gutachten einzuholen, oder würden Anhörungen als "Verhör" statt in "entspannter Atmosphäre" geführt.

Die Studie kritisiert das Flughafenverfahren als "Abschreckungsinstrument" mit "komplizierten Sonderverfahren". Die Zahlen unterstreichen diese Einschätzung: So ist zwischen 2002 und 2007 kein einziger Flüchtling anerkannt worden, der das Schnellverfahren des Flughafenasyls durchlaufen musste.

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