Ausbleibende Lebensmittelwarnungen: Na dann guten Appetit!

Verbraucher erfahren häufig zu spät oder gar nicht, dass Nahrungsmittel belastet sind. Meist geht es um Salmonellen und Listerien.

Ein kleiner Pilz wird mit einem Messer aus seinem Moosbett geschnitten

Es ist wieder Pilzzeit Foto: dpa

BERLIN taz | Die Warnung vor listerienbelasteten Pilzen musste bis zum neuen Jahr warten. Auch die Information über Gift im Säuglingstee verzögerte sich tagelang. Der Grund: Einen Tag vor Silvester wurden keine Informationen auf dem Web-Portal lebensmittelwarnung.de mehr eingestellt. Im zweiten Fall wurde die Landesbehörde zu spät über den Rückruf informiert. Der Hinweis musste erst aus den kommunalen Stellen bei dem zuständigen Sachbearbeiter ankommen.

2011 hatten Bund und Länder die Internetseite lebensmittelwarnung.de gestartet. Mit dem Anspruch, Verbraucher schnell und zuverlässig zu informieren, wenn in Nahrungsmitteln Metallspäne, Glasscherben oder Holzstücke auftauchen. Oder Pestizid-Rückstände als verbotene Zutat gemessen wurden. Martin Rücker von der Verbraucherorganisation Foodwatch hält das Portal schlichtweg für gescheitert.

Laut Recherchen der Organisation erscheint nahezu jede zweite Warnung zu spät auf der Seite. Hinzu kommt: Kaum einer kennt die Webseite. Kampagnen, um das Portal bekannter zu machen, gibt es nicht. Zudem ist die Seite nicht gerade verbraucherfreundlich. „Sie sieht aus wie eine in den 90er Jahren eher versehentlich ins Netz gestellte Excel-Tabelle“, sagt Rücker. Er fordert nicht nur ein schnelleres Eingreifen der Behörden, sondern auch eine Verbreitung der Information auf allen Kanälen, inklusive Twitter und Facebook.

Kritik üben die Verbraucherschützer aber nicht nur an der staatlichen Webseite und dem gemächlichen Tempo der Behörden. Im Durchschnitt werden rund 100 Lebensmittel im Jahr zurückgerufen. An erster Stelle stehen mikrobiologische Verunreinigungen, also Salmonellen oder Listerien, dann folgen Fremdkörper. Dazu gehören etwa Plastikteile im Brot.

Martin Rücker, Foodwatch

„Wie eine versehentlich ins Netz gestellte Excel-Tabelle“

Einheitliche Vorgaben für ein Rückrufmanagement gibt es nicht. Selbst wenn Grenzwerte bestimmter Substanzen überschritten werden, muss es nicht zwingend eine Rückruf­aktion geben.

Es sind die Unternehmen, die entscheiden, ob und wann Produkte aus dem Sortiment genommen werden. Lena Blanken, Expertin für Lebensmittelhandel bei Foodwatch, hält das für eine Schwachstelle. „Unternehmen sind interessengeleitet und sie haben nicht an erster Stelle das Gesundheitsinteresse der Verbraucher im Sinne“, sagt Blanken.

Zuständig für Ernährung ist eigentlich Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU). Auch in seinem Ministerium sieht man Reformbedarf, heißt es. Informationen für Verbraucher zu verbessern, dieser Punkt wurde bereits im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart. Doch passiert ist bis zum Ende der Legislatur nur wenig.

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