Auskünfte über Konsumgüter: Erleichterter Zugang für Verbraucher

Der Bundestag verabschiedet das neue Verbraucherinformationsgesetz. Für die Opposition ist es eine Verschlechterung.

Sind Grenzwerte in Lebensmittel überschritten, müssen die Behörden künftig informieren. Bild: ap

BERLIN dpa/dapd/taz | Der Zugang zu Behördenauskünften über Lebensmittel und Produkte soll einfacher werden. Das sieht die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes vor, die der Bundestag am Freitag verabschiedet hat. Ein Großteil der Bürgeranfragen ist künftig kostenlos, und statt komplizierter Anträge genügt in den meisten Fällen ein Anruf oder eine E-Mail. Zudem gilt der Auskunftsanspruch nicht mehr nur, wenn es um Nahrungsmittel und Gebrauchsgegenstände wie Putzmittel oder Spielwaren geht, sondern auch für technische Produkte wie Waschmaschinen und Haartrockner. Der Opposition geht die Reform allerdings nicht weit genug.

Mit ihrer Gesetzesnovelle reagiert die Bundesregierung darauf, dass die seit 2008 geltenden Auskunftsmöglichkeiten von den Bürgern kaum genutzt wurden. Umwelt- und Verbraucherverbände klagten immer wieder, dass die Anfragen oft langwierig und kompliziert waren und dass selbst bei einfachen Fragen Gebühren von bis zu 25 Euro verlangt wurden. Mit dem neuen Gesetz bleiben Anfragen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro für den Bürger kostenlos. Wenn es um Rechtsverstöße geht, gilt eine Grenze von 1.000 Euro.

Als Konsequenz aus zahlreichen Lebensmittelskandalen werden auch die Behörden stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen die Öffentlichkeit künftig selbst informieren, wenn Grenzwerte überschritten oder Hygienevorschriften nicht eingehalten wurden. Ein Verweis auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse soll in solchen Fällen erschwert werden. "Dioxinwerte sind kein Geschäftsgeheimnis", betonte Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU).

Grenzwerte für Finanzdienstleistungen fehlen

SPD, Linke und Grüne forderten in der Parlamentsdebatte unter anderem eine Auskunftspflicht der Unternehmen, um den Umweg über die Behörden zu vermeiden. Zudem kritisierten sie, dass Finanzdienstleistungen weiterhin ausgeklammert bleiben.

Aigner verteidigte diese Regelung jedoch und verwies auf das Fehlen von Grenzwerten, die in dieser Branche missachtet werden könnten: "Hier gibt es eben keine Messwerte, die objektiv auch feststellbar sind."

Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß, dagegen bemängelte, dass das neue Verbraucherinformationsgesetz sogar Verschlechterungen bringe. So können Behörden künftig die Bearbeitung von Auskunftsanliegen verweigern, wenn dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben beeinträchtigt würde.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.

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