Ausnahmen von der EEG-Umlage: Kleine Gebühr, große Entlastung

Umweltminister Altmaier will Firmen, die sich von höheren Stromkosten befreien lassen, für diesen Service zur Kasse bitten. Ein bisschen zumindest.

Stecker raus – die einzige Alternative, die Privathaushalten bleibt, denn für sie gilt die EEG-Umlage auf jeden Fall. Bild: dapd

BERLIN taz | Unternehmen, die sich von der Umlage zur Finanzierung der erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) befreien lassen, sollen dafür künftig eine Gebühr zahlen. Gestaffelt nach Stromverbrauch und eingesparter EEG-Umlage sollen die Firmen die Kosten für den Verwaltungsaufwand ab 2013 selbst finanzieren.

Das geht aus dem Entwurf einer Rechtsverordnung hervor, die das Bundesumweltministerium vorgelegt hat und die nun in der Bundesregierung beraten wird. Der Entwurf dieser „Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Zusammenhang mit der Begrenzung der EEG-Umlage“ liegt der taz vor.

Für 2013 haben insgesamt 2.057 Unternehmen einen Antrag auf Befreiung von der EEG-Umlage gestellt, heißt es in der Begründung. Die Bearbeitung dieser Anträge führe bei der zuständigen Stelle, dem BAFA, zu einem Mehraufwand von 63 Stellen und knapp sechs Millionen Euro. Dieses Geld will sich der Staat zurückholen und sogar eine „leichte Überkompensation“ erreichen, indem er Einnahmen von anfangs etwa sieben Millionen Euro plant. Eine Alternative dazu gebe es nicht, heißt es, weil die Bundeshaushaltsordnung der Verwaltung ein „sparsames Verhalten“ auferlege.

Nicht einmal ein halbes Prozent

Die Regelung ist aber keineswegs der Versuch, die stark kritisierten Ausnahmen von der EEG-Umlage für Unternehmen wieder zurückzunehmen – dafür sind die Belastungen für die Unternehmen viel zu gering. Denn insgesamt sollen die Unternehmen, die sich aus der allgemein gültigen Finanzierung von Energie aus Wind, Solar und Biomasse ausklinken, nur etwa 0,13 bis 0,41 Prozent ihrer Entlastung als Verwaltungsgebühr zahlen. Für einen kleinen Betrieb, der 3,5 Gigawattstunden Strom im Jahr von der Umlage befreien lässt, beläuft sich die Summe auf 260 Euro im Jahr – bei einer Einsparung von 117.000 Euro, rechnet die Verwaltung vor.

Für einen Großverbraucher von 350 Gigawattstunden kommen zwar 22.700 Euro an Gebühren zusammen, aber die allgemeine Entlastung beträgt auch über 18 Millionen Euro. „Die Entlastungswirkung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen wird damit im Ergebnis nicht spürbar geschmälert“, heißt es in der Begründung der Verordnung. Man rechne nicht mit weniger Anträgen auf Befreiung von der Umlage.

Opposition und Umweltverbände hatten in der Vergangenheit kritisiert, die Regierung gewähre zu vielen Firmen Ausnahmen von der EEG-Umlage. Damit werde die Energiewende fast ausschließlich von den Privathaushalten und kleinen Betrieben finanziert. Auch wegen der Ausnahmen war die Umlage zum Januar 2013 auf 5,27 Cent pro Kilowattstunde gestiegen.

Das Ministerium begründet seinen Vorstoß damit, es werde vorausgesetzt, dass Behörden dann ihre Kosten an die Bürger weiterreichten, wenn diese ein „Verwaltungshandeln auf freiwilliger Basis auslösen“. Das allerdings ist nicht immer der Fall. Einige der größten deutschen Subventionsempfänger können dies ohne Gebühren tun: Die Anträge von Bauern und landwirtschaftlichen Betrieben auf „Direktzahlungen“ pro Hektar Ackerland „kosten nichts“, bestätigte das Agrarministerium.

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