Ausschuss zu Justizskandal in Hessen: Neues aus dem Problembundesland

Hessen kommt nicht zur Ruhe: Ein Korruptionsskandal erschüttert das Land. Verhaftet wurde unter anderem ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.

Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann

Unter Druck: Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann Foto: Boris Roessler/ dpa

FRANKFURT A. M. taz | Sie sei „entsetzt und fassungslos“, sagte am Donnerstag vor dem Rechtsausschuss des Landtags die Landesjustizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) und sprach von einem „beispiellosen Fall“. Ausgerechnet der landesweit für die Bekämpfung von Korruption und Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen zuständige Staatsanwalt hat offenbar „die Seiten gewechselt“ und seine Kompetenz genutzt, um privat abzukassieren. Seit dem 23. Juli sitzt Oberstaatsanwalt Alexander B. nun wegen des Verdachts der Bestechlichkeit in Untersuchungshaft.

Nach bisherigen Ermittlungen hat er allein im Zeitraum nach 2015 rund 300.000 Euro „Schmiergelder“ eingestrichen, davor habe es illegale Einnahmen in ähnlicher Größenordnung gegeben, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde. Alle Kontrollmechanismen hätten offenbar versagt, beklagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Günter Rudolph und forderte die Ministerin auf, die politische Verantwortung für den Skandal zu übernehmen. Auch der offizielle Geschäftsführer einer GmbH, über die Alexander B. abkassiert haben soll, sitzt in Haft; bislang gebe es insgesamt fünf Beschuldigte, so die Behörde.

Weder die Innenrevision noch die Dienstaufsicht ist auf den schwerwiegenden Korrup­tionsfall aufmerksam geworden. Es war eine Strafanzeige aus dem „persönlichen Umfeld“ des Beschuldigten, die im August 2019 verdeckte Ermittlungen auslöste.

Nach den bisherigen Erkenntnissen hat Alexander B. bereits 2005 als „faktischer Geschäftsführer“ zusammen mit einem Schulfreund eine GmbH gegründet, die auf die Beratung von Behörden zu Fragen der Abrechnungen im Gesundheitswesen spezialisiert war. B. nutzte seine herausgehobene Positionspäter, um „seiner“ Firma Aufträge im Volumen von mehreren Millionen Euro zuzuschanzen.

Auch wegen der unaufgeklärten „NSU 2.0“-Drohmails bleibt die hessische Justiz unter Druck

Ein Teil der Gewinne sei auf ein Girokonto überwiesen worden, auf das B. unter einem anderen Namen Zugriff gehabt habe. Monatlich konnte er so durchschnittlich über 4.000 Euro verfügen. Nach bisherigen Erkenntnissen gab es noch eine zweite Firma, die nach ähnlichem Modell gearbeitet haben soll. Auch von ihr bezog B. offenbar Schmiergelder in Höhe von 66.000 Euro.

Der SPD-Abgeordnete Rudolph zitierte ein Schreiben des Berufsverbands der niedergelassenen Chirurgen, nach dem sich der Verband bereits 2017 beim Sozialministerium und beim Justizministerium über B. beschwert habe. Es sei offenbar das „System B.“ gewesen, Ärzte und Institutionen mit Gutachten unter Druck zu setzen und anschließend Ermittlungsverfahren gegen Zahlungen einzustellen, so der Vorwurf. Die Kosten wurden jeweils aus der Staatskasse bezahlt.

Die Ministerin versicherte, in der hessischen Justiz würden Konsequenzen gezogen. Ab sofort gelte auch für die Generalstaatsanwaltschaft das „Vier­augenprinzip“. Der in privaten und öffentlichen Verwaltungen gängige Grundsatz, dass Aufträge niemals von einer Person allein vergeben werden dürfen, galt dort offenbar bislang nicht.

Auch wegen der bislang erfolglosen Ermittlungen zu den Urhebern der „NSU 2.0“-Drohmails bleibt die hessische Justiz unter Druck. Zuletzt war bekannt geworden, dass PolizeibeamtInnen, die Zugriff auf die Polizeicomputer gehabt hatten, von denen illegal Datenabrufe erfolgt waren, spät oder noch gar nicht vernommen wurden. Der Dezernatsleiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt rechtfertigte das mit den Erfahrungen aus dem Fall der Drohungen gegen die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız. Justizministerin und Staatsanwaltschaft versicherten, es werde nach wie vor intensiv und kontinuierlich ermittelt.

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