Ausspähung von Journalisten durch BND: Verfassungsbeschwerde abgewiesen

Der BND überwacht auch ausländische Journalisten. „Reporter ohne Grenzen“ fordert schon lange einen besseren Schutz davor – und unterliegt in Karlsruhe.

Das BND-Logo, davor unscharf mehrere Menschen

Der Auslandsgeheimdienst schaut auch auf Pressevertreter Foto: reuters

BERLIN epd | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde der Journalistenorganisation „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) nicht zur Entscheidung angenommen. Laut Bundesverfassungsgericht habe „Reporter ohne Grenzen“ nicht glaubhaft genug dargelegt, dass die sie von einer BND-Überwachung betroffen gewesen sei, teilte die Organisation am Freitag in Berlin mit.

„Reporter ohne Grenzen“ hatte dem BND vorgeworfen, der Geheimdienst habe im Zuge seiner strategischen Fernmeldeüberwachung den E-Mail-Verkehr mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen ausgespäht.

Ein anderer Teil der ursprünglichen Klage sei weiterhin beim Bundesverwaltungsgericht anhängig, hieß es. Er richte sich gegen das Metadaten-Analysesystem „Veras“, mit dem der BND seit dem Jahr 2002 ohne gesetzliche Grundlage Verbindungsdaten über Telefongespräche mit Auslandsbezug sammele.

„Nun werden wir uns umso mehr auf die weiter anhängige Klage gegen die unverhältnismäßige und widerrechtliche BND-Metadatensammlung konzentrieren“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Schon jetzt hat dieses Verfahren gezeigt, dass das Bundesverwaltungsgericht erhebliche Zweifel an der bisherigen BND-Praxis hat – und dass bisher nur die Spitze des Eisbergs sichtbar ist.“

„Reporter ohne Grenzen“ hatte im Juni 2015 Klage gegen die massenhafte E-Mail-Überwachung und Erfassung von Verbindungsdaten durch den BND eingereicht. Die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde im Dezember 2016 in Teilen als unzulässig abgewiesen, weil die Organisation nicht nachgewiesen habe, dass sie selbst von einem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis durch den BND betroffen war.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.